Amnesty International warnt: Die EU auf den Weg in den Überwachungsstaat

Datenschutzrheinmain/ Januar 20, 2017/ alle Beiträge, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Während sich die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gerne auf typische Überwachungsmerkmale in Staaten wie Türkei, Russland, China und andere übliche Verdächtige konzentriert, zerfasert sie beim Blick nach innen sehr schnell und verliert schon mal die Kriterien aus den Augen, die man bei den fernen Nachbarn noch klar im Blickfeld hatte.

„Wir lassen uns unsere Freiheit nicht nehmen“, hieß es unisono nach den brutalen Terroranschlägen in Berlin, Paris und anderswo. Wobei man es aber offen ließ, welche Freiheit man denn nun genau meinte.

  • Die Freiheit, die Privatsphäre mit sich bringt, oder doch lieber jene, einen Weihnachtspunsch zu trinken?
  • Die Freiheit unabhängiger Lebenszeitgestaltung – oder doch lieber die Anzahl frei empfangbarer TV-Kanäle?
  • Die Freiheit der eigenen Meinung – oder die Freiheit, die Realitätskonstruktion eines Wahrheitsministeriums zu goutieren, wann immer wann will?
  • Kurz: Echte Freiheit mit einem Restrisiko?
  • Oder jene, die sich auf Wahlplakaten findet und in erster Linie einen paradiesischen Endzustand beschreibt, der dummerweise nur zu erreichen ist, wenn vorher erst einmal alle anderen Freiheiten jenseits des Glühweins und der TV-Kanäle radikal entsorgt wurden?

Sieht man sich die Gesetzgebungen und politischen Mainstream-Kampagnen der letzten Monate und Jahre an, muss man leider Letzteres befürchten, denn dort wird auf eine der dringendsten Fragen der Gegenwart überhaupt (islamistischen Terror) mit den einfachsten Mitteln überhaupt geantwortet: Krieg nach außen und mehr Überwachung nach innen. Ungefähr so, als ob man jede Geschwindigkeitsübertretung im Straßenverkehr mit einer neuen Radaranlage begegnen könne und, den Blick zur Beruhigung starr auf den nahen Park gerichtet, das Land drum herum mit Blitzern zupflastert.

Diese Gefahr sieht auch Amnesty International und stellte am vergangenen Dienstag mit klaren Worten ihren Bericht zum „ständig expandierenden nationalen Sicherheitsstaat in Europa“ vor. Demnach sind bereits viele einzeln betrachtete Anti-Terror-Maßnahmen „besorgniserregend“, während das Gesamtbild beinahe hilflos als nur noch „verstörend“ bezeichnet wird.

In dem 70-seitigen Bericht mit dem Titel Dangerously disproportionate: The ever-expanding national security state in Europe, der bisher nur in Englisch vorliegt, wird die Rechtslage in 14 EU-Mitgliedsstaaten untersucht. Mit dem Ergebnis, dass sich viele Länder kaum noch von ‚Überwachungsstaaten‘ unterscheiden, unter anderem, weil sie die Befugnisse von Sicherheitsbehörden so stark ausweiteten, dass diese ohne richterliche Genehmigungen oder Aufsicht in Grundrechte eingreifen dürfen.

Weitere Kritikpunkte sind neben den überbordenden polizeilichen Befugnissen die Einschränkungen von Bürgerrechten, insbesondere beim Recht auf Privatsphäre und der Bewegungs- und Meinungsfreiheit. So erlaubten neben Deutschland, Frankreich und Großbritannien mittlerweile auch Polen, Ungarn, Österreich, Belgien und die Niederlande die anlasslose Massenüberwachung und den unkontrollierten Zugang zu den Daten von Millionen von Menschen. Beispiel Deutschland: Die jüngst in Kraft getretene Reform des Gesetzes für den Bundesnachrichtendienst (BND) beinhaltet übergreifende Kompetenzen zur ‚Ausland-Ausland-Aufklärung‘, die praktisch niemanden mehr von Überwachungsmaßnahmen ausspart (auch nicht im Inland), während die zunehmende Praxis von Ausgangssperren, Reiseverboten für Verdächtige oder das Anlegen elektronischer Fußfesseln mindestens problematisch sind.

Ebenfalls im Blickpunkt des Berichts waren die in vielen Staaten praktizierten drastischen Senkungen der Schwellen für Notstandsgesetze, die Sicherheitsbehörden noch mehr Einschränkungen der Grund- und Menschenrechte ohne ausreichende richterliche Kontrolle erlauben. In Polen beispielsweise darf auf dieser Grundlage nicht nur die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt werden, die berechtigten Institutionen können gar geltende Gesetze einfach aussetzen und neue im Eilverfahren erlassen. In Frankreich habe man den Ausnahmezustand seit den Anschlägen von Paris bereits fünf Mal verlängert und machte damit ein ganze Reihe verfassungswidriger Maßnahmen zum Standard, darunter Durchsuchungen ohne gerichtliche Genehmigung und das Verbot von Demonstrationen.


Dieser Beitrag – hier in gekürzter Fassung  – wurde erstmals veröffentlicht am 20.01.2017 auf der Homepage CyberGhost unter der Lizenz: CCO 1.0 Universal (CCO 1.0).

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*