„lechts und rinks“ oder: Wie das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz den Blick in unterschiedlicher Weise nach rechts und links richtet
Dem österreichischen Lyriker und Schriftsteller Ernst Jandl verdanken wir das im Jahr 1966 entstandene Gedicht „Lichtung“. Es ist kurz, knapp und in seiner Aussage eindeutig:
„manche meinen
lechts und rinks
kann man nicht velwechsern,
werch ein llltum!“
Dem Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) sollte man nicht unterstellen, dass es „lechts und rinks“ verwechselt. Aber dass es die beiden (politischen) Seiten unterschiedlich intensiv und mit verschiedenen Zielrichtungen beobachtet, machen zwei aktuelle Vorfälle deutlich:
Stephan E., der geständige Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, ein mehrmals gewalttätiger Neonazi, war für das LfV seit 2009 kein „Beobachtungsobjekt“ mehr, obwohl er nachweislich in neonazistischen Organisationen beheimatet und aktiv war und ist und mehrmals wg. gewalttätiger Übergriffe gegen Menschen und Einrichtungen verurteilt wurde.
Diagnose: Das LfV ist auf dem rechten Auge blind! Zum Schutz der Verfassung, der Freiheit und der Demokratie gegen nazistischen Terror ist es unfähig.
Norbert Birkwald, eines der Opfer der Berufsverbotepolitik der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts und heute einer der Sprecher*innen des Landesbands Hessen der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) dagegen ist allein deshalb immer noch „Beobachtungsobjekt“ des LfV. Ein Offener Brief vom 12.06.2019 an den Hessischen Innenminister Peter Beuth (CDU) in dieser Sache wurde von Beuth bislang nicht beantwortet.
Diagnose: Beim Blick nach links geraten auch Menschen ins Visier des LfV, denen lediglich ihre Gesinnung und ihr politisches Engagement zum Vorwurf gemacht wird. Zum Schutz der Verfassung, der Freiheit und der Demokratie ist es unfähig.
Norbert Birkwald ist neben einer weiteren Sprecherin der VVN-BdA Hessen, Silvia Gingold,und weiteren Personen einer der Kläger der Verfassungsbeschwerde gegen das hessische Polizeigesetz (HSOG) und das hessische Verfassungsschutzgesetz. Diese Verfassungsbeschwerde wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) initiiert, koordiniert und finanziert und von der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, der Humanistischen Union (HU) und dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) unterstützt.
Für die Finanzierung der Verfassungsbeschwerde benötigt die GFF noch weitere Spenden. Bitte helfen Sie dabei – Freiheit lebt vom Mitmachen. Nutzen Sie das Spendenformular auf der Webseite der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Dort gibt es auch Informationen zu alternativen Zahlmethoden wie Überweisung, Bitcoin,…
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und stellt Spendenbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt aus. Einzelheiten sind hier nachlesbar.