Landesarbeitsgericht Hamm: Keine außerordentliche Kündigung wg. Weiterleitung einer dienstlichen E-Mail

Datenschutzrheinmain/ Januar 7, 2013/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Die einmalige Weitergabe einer dienstlich erhaltenen E-Mail an das eigene private E-Mail-Fach eines Arbeitnehmers stellt für sich gesehen keinen Grund für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung dar.Näheres im Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm.

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