Mit dem Zensus 2011 zu einer neuen Personenkennzeichnung?

Datenschutzrheinmain/ Januar 10, 2013/ alle Beiträge, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Die bundesweite Initiative gegen die Volkszählung 2011 (http://zensus11.de/) hat in einer aktuellen und umfangreichen Veröffentlichung darauf hingewiesen, dass die Gefahr besteht, dass von den Behörden künftig eine neue bundesweite Personen- und Straßennamen(Adress)-Datei entwickelt wird. In der Stellungnahme der Initiative gegen die Volkszählung 2011 wird u. a. ausgeführt:

“Dass die Volkszählung 2011 (‘Zensus 2011’) zu einer neuen Personenkennziffer in dem Sinne führen würde, wie sie vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil untersagt worden ist, wurde immer wieder und besonders nachhaltig von allen Behördenvertretern und Politikern bestritten. Der von einigen Zensuskritikern vorgebrachte Kritikpunkt, dass jeder in Deutschland lebende Mensch im Rahmen des ‘Zensus 2011’ mit einer eigenen ‘Ordnungsnummer’ versehen und die ihm zuzuordnenden Informationen damit verkettet würden wurde stets damit zu entkräften versucht, dass

  1. diese Zuordnung nur temporär sei und
  2. diese Zuordnung lediglich im abgeschotteten und vor Datenrückspielung gesicherten Bereich der statistikbehördeninternen Zensus-IT

vorgenommen werde…

“Der Straßenthesaurus im Zensus 2011” – so lautet ein vom Statistischen Bundesamt im Internet veröffentlichter Artikel. Die Initiative gegen die Volkszählung 2011 informiert dazu wie folgt:

Exkurs Anschriften- und Gebäuderegister (AGR)

Das AGR ist eine neue Datenbank, die sämtliche in Deutschland bestehenden Anschriften von Häusern und anderen Gelegenheiten (Schiffe, Campingplätze, Bauwagensiedlungen, Schrebergärten etc.) enthält, in denen Menschen leben bzw. wohnen. Die Datensätze sind mit einer Reihe Zusatzinformationen über Wohnungen und Bewohner der Anschriften angereichert. Bis zum “Zensus 2011″ gab es keine derartige Datensammlung in Deutschland. Offenbar hat dieses nicht zum Ruin unserer Gesellschaft geführt. Das AGR wurde im Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG 2011) begründet und mittels der Zusammenführung von Daten aus einigen öffentlichen aber auch nicht-behördlichen (!) Quellen gebildet.

Es enthält oder enthielt je erfasster Wohnanschrift folgende Daten (Auszug aus dem ZensVorbG 2011) :

1. Ordnungsnummer,
2. Postleitzahl,
3. Ort oder Gemeinde,
4. Ortsteil oder Gemeindeteil,
5. Straße,
6. Hausnummer,
7. Anschriftenzusatz,
8. Lage des Gebäudes,
9. Amtlicher Gemeindeschlüssel,
10. Schlüssel des Orts- oder Gemeindeteils,
11. Schlüssel der Straße,
12. Gemeindeeigener Schlüssel der Straße,
13. Koordinatenwerte einschließlich Qualitätskennzeichen,
14. Gemeindegrößenklasse,
15. Gebäudefunktion,
16. Gebäudestatus,
17. Anzahl der Wohnungen,
18. Anzahl bewohnter Wohnungen,
19. Personenzahl Hauptwohnung je Anschrift,
20. Personenzahl Nebenwohnung je Anschrift,
21. Anzahl der Deutschen je Anschrift,
22. Anzahl der Ausländer je Anschrift,
23. Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten je Anschrift,
24. Anzahl der Arbeitslosen je Anschrift,
25. Kennzeichnung der Erhebungsstelle,
26. Stichprobenkennzeichen,
27. Anzahl unterschiedlicher Familiennamen je Anschrift,
28. Fluktuationsrate je Anschrift,
für Sondergebäude zusätzlich:
29. Art der Einrichtung,
30. Name und Anschrift der Träger, Eigentümer oder Verwalter der Unterkunft,
31. Erhebungsverfahren bei Sondergebäuden, Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung:
32. Familienname und Vorname oder Bezeichnung und
33. Anschrift der jeweiligen Eigentümer, Erbbauberechtigten, Verwalter oder sonstigen Verfügungsberechtigten der Gebäude und Wohnungen.

Das AGR soll nach § 15 (3) ZensVorbG 2011 ‘zum frühestmöglichen Zeitpunkt’, spätestens aber am 6. Mai 2017 gelöscht werden. Sofern man sich nicht eines “besseren” besinnt… Doch selbst wenn das AGR gelöscht werden würde, bliebe der Straßenthesaurus als sein Kind zurück.

Was ist der ‘Straßenthesaurus’?

Der Straßenthesaurus ist – vereinfachend ausgedrückt – eine Datenbank samt Anwendungsprogramm, deren Einsatz es erlaubt, möglichst jede unterschiedliche Art von Straßenbezeichnung auswerten zu können und einer standardisierten Bezeichnung bzw. einer damit verbundenen ID-Nummer zuzuführen… Um die Angaben von Adressen (und damit Menschen) automatisiert, also so gut wie möglich ohne Einsatz von manueller Kontrolle besser abgleichen zu können, soll der Straßenthesaurus dazu dienen, nach Eingabe der jeweils vorhandenen Straßenbezeichnung sowie einiger Hilfsangaben (amtlicher Gemeindeschlüssel sowie Postleitzahl) eine korrekte und standardisierte Angabe mitsamt eindeutiger Straßen-ID-Nummer auszugeben. Es ist die erstmalig bundesweit durchgeführte datenverarbeitungsfreundliche Normierung des deutschen Straßen- und Adresswesens, die die Herzen von Adresshändlern, Datenjongleuren und Rasterfreunden höher schlagen lässt – vereinfacht es die zukünftige Zusammenführung von personenbezogenen Daten aus unterschiedlichsten Quellen doch ungemein…”

Die gesamte Stellungnahme der bundesweiten Initiative gegen die Volkszählung 2011 ist hier nachlesbar: http://zensus11.de/2013/01/zensus-neue-personenkennzeichnung/

 

 

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