Arbeitsgericht Münster: 5.000 € Schmerzensgeld für eine Beschäftigte, da ein Unternehmen ein Foto von ihr ohne vorherige Zustimmung veröffentlichte

Datenschutzrheinmain/ Juni 21, 2021/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Das Arbeitsgericht Münster hat mit Urteil vom 25.03.2021 (Aktenzeichen: 3 Ca 391/20) einer Beschäftigten ein Schmerzensgeld i. H. v. 5.000 € zuerkannt, weil der Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) ein Foto der Beschäftigten veröffentlichte, bei dem Hautfarbe und ethnische Herkunft herausgestellt wurden. Die Vorgeschichte: Die betroffene Beschäftigte hatte zu keinem Zeitpunkt einer Veröffentlichung des im Unternehmen angefertigten Fotos von ihr zugestimmt. Das

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Arbeitsgericht Berlin: Arbeitszeiterfassung per Fingerabdruck ist ohne Einwilligung der Beschäftigten unzulässig

WS/ Dezember 19, 2019/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem Urteil vom 16.10.2019 (Aktenzeichen: 29 Ca 5451/19) entschieden, dass eine Zeiterfassung über ein Zeiterfassungssystem, das über einen Fingerabdruck der Beschäftigten, die Arbeitszeiten erfasst, nicht ohne Einwilligung der Beschäftigten erfolgen darf. Über was hatte das Arbeitsgericht zu entscheiden? In einem Unternehmen, in dem es (nach dem Urteilstext zu vermuten) keinen Betriebsrat gibt, wurde ein neues

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Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Heimliche Videoüberwachung setzt konkreten Tatverdacht voraus

Datenschutzrheinmain/ August 25, 2014/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Nicht jeder pauschale Verdacht einer Straftat rechtfertigt die heimliche Videoüberwachung eines Mitarbeiters durch den Arbeitgeber. Dies folgt aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Düsseldorf. Der „Fall“: Zwei Beschäftigte einer Brauerei waren in der Hausgaststätte im Ausschank tätig. Das Unternehmen unterstellte den beiden Beschäftigten eine unkorrekte Abrechnung der gezapften Biere und lies daher heimlich Videoaufzeichnungen in der Gaststätte erstellen. Im Ergebnis

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Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz zum Streit über die Veröffentlichung eines Belegschaftsfoto im Internet

Datenschutzrheinmain/ Oktober 15, 2013/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Das Landesarbeitsgericht Mainz hat bereits im November 2012 entschieden, dass die Teilnahme an einem Fototermin, bei dem ein Belegschaftsfoto zu Werbezwecken erstellt werden soll zugleich bedeutet, dass die/der betroffene Arbeitnehmer/in in die Veröffentlichung des Fotos einwilligt. Nach Ansicht des Landesarbeitsgericht Mainz endet diese Einwilligung auch nicht mit Beendigung des Arbeits­verhältnisses. Das Urteil (AZ: 6 Sa 271/12) ist hier im Wortlaut nachlesbar: http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={AC948CE4-221E-4278-ABEE-A2EB75A642CE}

Videoüberwachung im Betrieb: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg stärkt Rechte der Betriebsräte

Datenschutzrheinmain/ August 13, 2013/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 31.07.2013 (17 TaBV 222/13 – http://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/archiv/20130806.1015.387624.html) in einem Rechtsstreit zwischen einem Krankenhaus-Konzern und dem Konzernbetriebsrat entschieden, dass der Konzernbetriebsrat für Regelungen zur Anwendung von Überwachungseinrichtungen zuständig ist, wenn Beschäftigte mehrerer Konzernunternehmen bei dem vorgesehenen Betriebsablauf von den Einrichtungen erfasst werden können.

Bundesarbeitsgericht (BAG): Heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist zulässig – wenn auch nur in engen Grenzen

Datenschutzrheinmain/ Dezember 4, 2012/ Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 1Kommentare

Das BAG hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Eine Verkäuferin soll bei zwei Gelegenheiten je eine Schachtel Zigaretten entwendet haben. Festgestellt wurde dies nach Meinung des Unternehmens mit Hilfe einer heimlich installierten Videoüberwachung in der Filiale des Unternehmens. Der Betriebsrat hatte dieser Überwachung zugestimmt, die betroffenen ArbeitnehmerInnen waren nicht informiert.

Beschäftigtendatenschutz und Auskunftsbegehren gem. § 34 BDSG – ein interessantes Urteil des Frankfurter Arbeitsgerichts

Datenschutzrheinmain/ November 12, 2012/ Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Der Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer in einem Unternehmen, das über Jahre datenschutzrechtlich äußerst fragwürdig bis rechtswidrig agiert hat, begehrt gem. § 34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz – http://dejure.org/gesetze/BDSG/34.html) Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten.