Kassel treibt Videoüberwachung trotz ungeklärter Rechtsgrundlage voran

Datenschutzrheinmain/ Dezember 14, 2017/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0 comments

In einem Beitrag unter dieser Überschrift nimmt Netzpolitik.org Stellung zu den Plänen des Kasseler Oberbürgermeisters Christian Geselle (SPD), die Videoüberwachung in der Kasseler Innenstadt massiv auszubauen.

Zitiert werden dazu u. a. Aussagen des Kasseler SPD-Fraktionsgeschäftsführers: „Zu den drei Videokameras ‚Am Stern‘, dem unteren Teil der der Königsstraße, sollen nun weitere Anlagen im oberen Teil hinzukommen. Der ehemalige Polizist und Jurist Geselle wirbt für seine Überwachungspläne mit einem „noch besseren Sicherheitsgefühl“, gestützt wird diese Haltung von der SPD-Fraktion. Man möchte den Bedürfnissen von Gewerbetreibenden, Anwohner- und Besucher*innen der Innenstadt nachkommen, die sich von Mitgliedern der Kasseler Drogenszene gestört fühlen würden… Das subjektive Sicherheitsgefühl weniger Menschen rechtfertige die Überwachung aller…“

Dazu stellt Netzpolitik.org zu Recht fest: Polizeibehörden können zur Gefahrenabwehr oder wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten drohen, öffentliche Räume mittels Bildübertragung offen beobachten und aufzeichnen, so steht es im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Die ausschließlich darauf gestützte Begründung, man wolle das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung verbessern, biete keine hinreichende Grundlage für eine Ausweitung der Videoüberwachung…“

Netzpolitik.org hat bei den Recherchen festgestellt: „… schon jetzt agieren die Stadt und die nordhessische Polizei in Sachen Datenschutz und Grundrechte eher nachlässig. Eine Anwohnerin des schon überwachten Sterns sagt gegenüber netzpolitik.org, sie wisse gar nicht, dass sie täglich von Kameras beobachtet werde, sie habe noch nie ein Hinweisschild gesehen. Bei einem Ortsbesuch Mitte November waren tatsächlich in der Nähe der Kameras keine Hinweise zu erkennen.“

Auf Nachfrage von netzpolitik.org will der hessische Datenschutzbeauftragte dem nun offiziell nachgehen. Man werde mit der Stadt Kassel Kontakt aufnehmen und die Hinweispflicht einfordern, sagt ein Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde.

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