Juweliere: Ungenierte Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraums
In der Frankfurter Innenstadt befinden sich mehrere Juweliergeschäfte, deren Inhaber den öffentlichen Straßenraum vor ihren Schaufenstern ungeniert überwachen. Hier einige Beispiele:
An der Hauptwache 7
Goethestr. 9
Goethestr. 10
Kaiserstr. 1 / Ecke Am Salzhaus
Besonders ungeniert das letzte Beispiel: 6 Dome-Kameras bewachen den öffentlichen Straßenraum Am Roßmarkt, Am Salzhaus und in der Kaiserstraße. Dort bewegen sich täglich tausende vom Menschen.
Da die Unternehmen allesamt auf Anfragen bzw. Beschwerden von Mitgliedern der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main nicht reagierten, wurden die jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten unterschiedlicher Bundesländer informiert und um Stellungnahme bzw. Abhilfe gebeten. Zur Information: Die Zuständigkeit der Landesdatenschutzbehörden richtet sich danach, wo ein Unternehmen seinen Hauptsitz hat.
Bezogen auf die Videoüberwachung in der Goethestr. 9 teilte der Hessische Datenschutzbeauftragte jetzt mit: „In einem aufsichtsbehördlichen Kontrollverfahren habe ich den Kamerabetreiber ausdrücklich auf die Rechtslage und etwaige Konsequenzen bei deren Nichtbefolgung hingewiesen.
Daraufhin hat der Kamerabetreiber die Kameras datenschutzkonform neu ausgerichtet und dies schriftlich unter Beifügung entsprechender Lichtbilder nachgewiesen. Die datenschutzrechtliche Prüfung des Sachverhalts habe ich hiermit abgeschlossen. Ihnen steht jedoch der Zivilrechtsweg gegen den/die Kamerabetreiber/-in nach den §§ 823, 1004 BGB wegen einer möglichen Verletzung eigener Persönlichkeitsrechte offen.“
Zu den anderen dokumentierten Standorten von Videokameras steht eine Stellungnahme der angefragten Datenschutzbeauftragten noch aus.