Jobcenter Frankfurt: Bundesbeauftragte für den Datenschutz stellt mehrere – tw. erhebliche – datenschutzrechtliche Mängel in der Arbeitsorganisation und der Aktenführung fest

Datenschutzrheinmain/ Juni 22, 2018/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz, Jobcenter Frankfurt, Sozialdatenschutz, Uncategorized/ 1Kommentare

Durch eine Anfrage über das Transparenzportal fragdenstaat.de wurden am 20.06.2018 die „Kontrollberichte für 11 Jobcenter (darunter Frankfurt am Main)“ bekannt. Im folgenden ist aufgelistet, was die Bundesbeauftragte für den Datenschutz bei einer Kontrolle im März 2015 im Jobcenter Frankfurt festgestellt und in einem Schreiben 01.10.2015 aufgelistet hat:

Fehlende Datenschutz-Erklärungen der Mitarbeiter*innen des Sicherheitsdienstes im Jobcenter Ffm- Höchst:

(Kontrollbericht S. 101)

Rüge für nicht korrekte Handhabung des Vertrags mit dem Sicherheitsunternehmen und für die Einsatzpraxis:

(Kontrollbericht S. 102)

Dienststellenfremdes Personal in der Poststelle des Jobcenters Ffm- Höchst:

(Kontrollbericht S. 102)

Rüge für nicht verschließbare Aktenschränke im Jugend-Jobcenter:

(Kontrollbericht S. 103)

Vorratsdatenspeicherung ohne Rechtsgrundlage über eingelöste Lebensmittelgutscheine im Jobcenter Ffm-Süd:

(Kontrollbericht S. 103)

Außenbriefkasten am Jugend-Jobcenter genügt nicht den Anforderungen:

(Kontrollbericht S. 104)

Eingangszone im Jobcenter Ffm-Höchst wird nicht datenschutzkonform betrieben:

(Kontrollbericht S. 105)

Geöffnete Zwischentüren zwischen den Büros sind grundsätzlich nicht datenschutzkonform:

(Kontrollbericht S. 106)

Ungeschwärzte Kontoauszüge in Leistungsakten sind nicht zulässig:

(Kontrollbericht S. 106 f.)

Vollständige Kopien von Arbeitsverträgen und Mietverträgen, Kopien von Personalausweisen, Aufenthaltstiteln, Bankkarten, Krankenversichertenkarten und Pflegebescheiden sind nicht zulässig:

(Kontrollbericht S. 107)

Unverschlüsselte Mailkommunikation mit externen Dritten ist nicht zulässig:

(Kontrollbericht S. 107)

Doppelte Aktenführung in einem EDV-Programm und als Papierakte ist nicht zulässig:

(Kontrollbericht S. 107 f.)

Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat in ihrem Schreiben vom 01.10.2015 die Leitung des Jobcenters Frankfurt zu einer Stellungnahme aufgefordert. Ein Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat dies zum Anlass genommen, von der die Geschäftsführung des Jobcenters Frankfurt auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) diese Stellungnahme anzuforden.

1 Kommentar

  1. Vielen Dank für die Arbeit!

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