Informationsfreiheitssatzung für Frankfurt – ein Anfrage der FDP-Stadtverordnetenfraktion an den Magistrat der Stadt Frankfurt

Datenschutzrheinmain/ Dezember 4, 2018/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

Mit einer Anfrage vom 20.07.2018 zum Thema Informationsfreiheitssatzung für Frankfurt“ hat die FDP-Fraktion in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung den Magistrat der Stadt Frankfurt konfrontiert. Die Anfrage der FDP-Fraktion steht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am Montag, dem 10.12. 2018 um 17.00 Uhr im Römer (Sitzungssaal „Haus Silberberg“, Besuchereingang: Bethmannstraße 3). Alle interessierten Bürger*innen sind eingeladen, an dieser öffentlichen Sitzung teilzunehmen. Im Rahmen der Bürgerinnen- und Bürgerrunde können sich alle Anwesenden zu Punkten der Tagesordnung äußern, Forderungen oder Fragen an die Stadtverordneten und die anwesenden Magistratsmitglieder richten oder eigene Positionen benennen.

Die FDP reagierte mit ihrer Anfrage auf ein Schreiben der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, das im Juni 2018 an den Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) und an die Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung gerichtet wurde. Die Gruppe fordert die Stadt Frankfurt darin auf, nach Inkrafttreten des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) am 25.05.2018 in Frankfurt erneut eine Informationsfreiheitssatzung zu errichten. Denn § 81 Abs. 1 Ziffer 7 HDSIG sieht einerseits vor, dass hessische Kommunen und Landkreise aus dem Geltungsbereich des HDSIG im Bezug auf Informationsfreiheitsrechte (§§ 80 -89 HDSIG) ausgenommen sind. Ihnen wird aber andererseits das Recht eingeräumt, eigene Informationsfreiheitssatzungen zu beschließen.

Die Fragen der FDP-Fraktion an den Magistrat sind auch die Fragen der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main:

  1. „Wie beurteilt der Magistrat das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz, insbesondere im Hinblick auf die weiteren Verpflichtungen für Städte und Gemeinden?
  2. Wie beurteilt der Magistrat die Forderung nach einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung?
  3. Wie beurteilt der Magistrat den Forderungskatalog der Gruppe ‚dieDatenschützer Rhein Main‘ für eine kommunale IFS?
  4. Hat sich an der an der in der Antwort auf die Frage F 1781 / 2014 geäußerten Auffassung des Magistrates etwas geändert? Falls ja, was? Falls nein, weshalb nicht?“

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hatte zuletzt im Februar 2017 den Frankfurter Oberbürgermeister und die Fraktionen des Stadtparlaments aufgefordert, eine Transparenz-Satzung für Frankfurt zu erarbeiten und zu beschließen. Dies wurde damals aus den Reihen der Römerkoalition (damals noch CDU und Grüne) mit Hinweis auf ein im Landtag anhängiges Gesetzgebungsverfahren verweigert. Nachdem der Landesgesetzgeber im Mai 2018 mit dem HDSIG zum einen rudimentäre Informationsfreiheitsrechte geschaffen hat, die Kommunen aber mit einer kann-Regelung ausgenommen hat, wiederholte die Gruppe im Juni 2018 ihre Forderungen.

Gestützt auf die Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes und des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) und orientiert an der bis 30.04.2014 gültigen kommunalen Informationsfreiheits-Satzung der Stadt Frankfurt (siehe Seite 1180 – 1181 Amtsblatt bzw. S. 22 – 23 des pdf-Dokuments) hat sie Maßstäbe ausgearbeitet, die einer neuen Transparenz-Satzung zugrunde liegen müssen, um Transparenz des Handelns kommunaler Ämter, Betriebe und Einrichtungen für die BürgerInnen zu gewährleisten. Dieser Anforderungskatalog ist hier im Wortlaut nachlesbar.


Einige ergänzende Hinweise zur Geschichte der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Frankfurt:

  • Ein Antrag der damaligen FAG-Fraktion (Flughafen-Ausbau-Gegner) aus dem Jahr 2010.
  • Ein Antrag der damaligen Piraten-Fraktion aus dem Jahr 2012.
  • Ein Antrag der Fraktionen von SPD und Piraten aus dem Jahr 2012.
  • Die kommunale Informationsfreiheits-Satzung der Stadt Frankfurt trat am 01.05.2012 in Kraft, wurde aber erst im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 30.10.2012 (siehe Seite 1180 – 1181 Amtsblatt bzw. S. 22 – 23 des pdf-Dokuments) veröffentlicht. Die Aufgabe, Anfragen von Bürger*innen zu beantworten, wurde den einzelnen Fachämtern übertragen. Laut Satzungstext war die kommunale Informationsfreiheits-Satzung auf zwei Jahre befristet. Da die BewohnerInnen der Stadt Frankfurt jedoch erst Ende Oktober 2012 und faktisch nur durch das Amtsblatt über diese Satzung informiert worden sind, reduzierte sich die Geltungsdauer der Informationsfreiheits-Satzung damit real auf 18 Monate.
  • Ein Berichtswesen der Fachämter zur Auswertung der Nutzung / Wirksamkeit der Satzung war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen. Im Magistratsvortrag M 58 / 2012 war aber festgelegt: „Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist (d. h. vor dem 01.05.2014) sind die Inanspruchnahme und die Zweckmäßigkeit dieser Satzung auf der Grundlage der bis dahin gewonnenen Erkenntnisse zu überprüfen.“ Dem in Sachen Informationsfreiheits-Satzung federführenden Magistratsmitglied war es die Erprobung der Satzung aber nicht wert, eine Auswertung vorzulegen.
  • Ohne die Anfrage eines Stadtverordneten  im Oktober 2014 hätte es vermutlich keinerlei öffentliche Auswertung gegeben.
  • Die Antwort des Magistrats auf die Anfrage lautete u. a.: In der zweijährigen Phase der Geltungsdauer der städtischen Satzung konnten im Rechtsamt nur zwei Anfragen festgestellt werden. Klagen oder Beanstandungen von Entscheidungen sind nicht bekannt geworden. Daraus leitet der Magistrat ab, dass der faktische Bedarf für eine städtische Informationsfreiheitssatzung als gering einzustufen ist.“
  • Die Richtigkeit dieser Auskunft darf nach Kenntnis des Verfassers dieses Beitrags bezweifelt werden, hat er selbst doch im Jahr 2013 auf der Basis der Informationsfreiheitssatzung zwei Anfragen an Ämter der Stadtverwaltung gerichtet. Sie wurden bedauerlicher Weise trotz wiederholter Erinnerungen beide nicht beantwortet.

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