Besser als Vivy? – Jetzt steigt auch die Siemens-BKK in das Rennen um die “beste” elektronische Gesundheitsakte ein

Datenschutzrheinmain/ Dezember 1, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Auf ihrer Homepage teilt die Siemens-SBK mit: “Am 17.9.2018 ging für viele Versicherte die elektronische Gesundheitsakte Vivy an den Start. Auch wir als SBK glauben an das Konzept der digitalen Gesundheitsakte. Jedoch haben wir uns bewusst dazu entschieden, noch nicht bei diesem ersten Schwung mit dabei zu sein. Wir befinden uns noch in Gesprächen mit dem Anbieter, um unseren Kunden das bestmögliche und sicherste Produkt zu bieten und zwar in der Qualität, wie sie es von uns erwarten können.”

Das Konkurrenzprodukt Vivy war bereits unmittelbar nach seinem Start wg. großer datenschutzrechtlicher Mängel einer massiven Kritik unterzogen worden.

Auch in ihrem Mitglieder-Magazin Leben (Ausgabe 2/2018 vom November 2018) macht die SBK das vollmundige Versprechen: “Die elektronische Gesundheitsakte kommt. Für SBK-Kunden demnächst in Form einer neuen App. Diese ist besonders sicher – und bietet viele Extras.” (S. 9)

Da dürfen die Mitglieder der SBK ja mal gespannt sein, ob der neue Anbieter einer elektronischen Gesundheitsakte aus dem Mängeln von Vivy und der Kritik was gelernt haben.

Erinnert sei auch daran, dass sich der Vorstand der SBK in der Vergangenheit bei mehreren Gelegenheiten öffentlich so positioniert hat, dass man einen gewissen “Datenhunger” der SBK unterstellen darf:

  • In einem Statement des SBK-Vorstandsvorsitzenden Dr. Hans Unterhuber vom 03.09.2018 werden in besonders perfiden Art   (und vermutlich wider besseren Wissens) Halbwahrheiten zu den geltenden Regelungen im Bezug auf Gesundheits- und Behandlungsdaten verbreitet.Näheres dazu hier.
  • In einer Pressemitteilung zum Valsartan-Medikamentenskandal behauptete Dr. Gertrud Demmler, Vorstandsmitglied der SBK, ihre Krankenkasse hätte den betroffenen Patient*innen eigentlich helfen können, dies aber “wegen Datenschutz” nicht gedurft. Eine völlig aus der Luft gegriffene Behauptung. Näheres dazu hier.
  • In einer Pressemitteilung der SBK vom 25.01.2017 fordert Dr. Gertrud Demmler unverhüllt einen Zugriff der Krankenkassen auf Gesundheits- und Behandlungsdaten ihrer Versicherten: „Der aktuelle Datenschutz sieht die Kassen vorrangig als Kostenträger und verbietet das Zusammenführen von Gesundheitsdaten zu Beratungszwecken. Das ist nicht vereinbar mit dem Beratungsauftrag der Kassen und entspricht auch nicht dem, was viele Versicherte von uns erwarten: maßgeschneiderte Beratung und für sie passende Unterstützungsangebote.“ Hier wurde missbräuchlich bzw. interessengeleitet der z. B. in § 39b Abs. 1 SGB V bzw. § 44 Abs. 4 SGB V formulierte Beratungsauftrag der Krankenkassen als Vorwand genommen, um datenschutzrechtliche Hürden zu schleifen und Zugriff auf Gesundheits- und Behandlungsdaten zu erhalten.

Mitglieder der SBK sind vor diesem Hintergrund gut beraten, das Angebot der SBK für eine elektronische Gesundheitsakte mit sehr spitzen Fingern zu prüfen, bevor sie auf das vermeintlich Gute und Neue zugreifen.

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