„Offenes WLAN an Frankfurter Schulen“ – eine kritische Stellungnahme der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Datenschutzrheinmain/ Dezember 4, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Regionales/ 0Kommentare

Am 20.11.2018 teilte die Stadt Frankfurt auf ihrer Homepage mit: “Die Koalition (aus CDU, SPD und Grünen) hat sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Ausstattung der Frankfurter Schulen mit WLAN geeinigt… Das WLAN Pilotprojekt beginnt mit insgesamt knapp 30 Schulen, die in verschiedenen Ausstattungsvarianten drahtloses Internet erhalten. In einer ersten Variante können die Schülerinnen und Schüler der Pilotschulen mit den Laptops und Tablets auch auf die Ressourcen des pädagogischen Netzes zugreifen und damit digitale Schulbücher und Videosequenzen ansehen oder Aufgaben und Arbeitsblätter in der Schulcloud bearbeiten. Alternativ können die Pilotschulen eine offene WLAN-Lösung durch das städtische Amt für Informations- und Kommunikationstechnik erhalten, die eine einfache Zugänglichkeit bietet und ohne Nutzerkennungen auskommt. Bis zu 15 weitere Schulen können sich selbst über einen externen Anbieter WLAN installieren lassen, wenn sie ein entsprechendes pädagogisches Konzept vorlegen… Die Bandbreite der möglichen Einsatzszenarien von WLAN im Unterricht reicht von der Programmierung von Webseiten über den drahtlosen Zugriff auf eLearning-Anwendungen, die Gestaltung einer digitalen Schülerzeitung, die Erstellung von Filmen und Präsentationen mit Hilfe von Tablets, die Aufnahme und Überprüfung von Bewegungsabläufen im Sportunterricht bis hin zu interaktiver Lern- und Therapiesoftware bei Förderschulen…”

Unter der Überschrift Schul-WLAN für alle? – Klar, aber ohne ungeschützte Sparmodelle und Privatisierung! hat sich dazu der Bezirksverband Frankfurt der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) am 03.12.2018 mit einer Pressemitteilung zu Wort gemeldet. In der Stellungnahme der GEW wird u. a. festgestellt: “…neben der Möglichkeit eines Zugangs über das pädagogische Netz, das sowohl den Jugendschutz als auch einen personalisierten Zugang sicherstellt, soll es für die beteiligten Schulen eine zweite, offene Variante geben. Dies bedeutet, dass sich jeder einloggen und alle Inhalte, die das Internet so bietet, aufrufen kann. Man könnte also auch sagen: Nicht nur offen, sondern vor allem ungeschützt. Dies halten wir an einem Ort, an dem Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse sind, für vollkommen inakzeptabel… Über ein offenes WLAN können auch Dritte sich sehr einfach Zugang zu den damit verbundenen Endgeräten von Schüler*innen, Lehrkräften und Schule verschaffen. Aus diesen Gründen ist ein offenes WLAN für Schulen abzulehnen… Ebenso ungeklärt ist allerdings auch die zusätzlich ins Spiel gebrachte Variante, in Zukunft Schulen die Möglichkeit zu geben, WLAN über private Anbieter zu erhalten. Wie dies juristisch zu handhaben ist, bleibt unklar. Wer schließt hier mit wem einen Vertrag? Und welche Standards hat dann das WLAN? Hat die Schule Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen, wenn sich Vertragskonditionen ändern, und welche Daten werden dann wo gespeichert? Wer überprüft die Einhaltung dieser Standards durch gewinnorientiert arbeitende Unternehmen? Die GEW Frankfurt fordert deshalb alle Verantwortlichen auf, das Projekt nicht umzusetzen.

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