Illegale Videoüberwachung: Ein weiteres Beispiel aus Frankfurt

Datenschutzrheinmain/ April 29, 2013/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Der Bürgerrechtsgruppe die Datenschützer Rhein-Main ging auf Grund der Veröffentlichung des Berichts vom 20.04.2013 zur Videoüberwachung ein weiterer Hinweis zu, den wir mit Zustimmung des Informanten veröffentlichen:

An der Ecke Hanauer Landstraße  / Grusonstraße (Nähe Ostbahnhof) befindet sich ein Mast mit 4 Videokameras auf dem Fußweg. Mit ihnen ist die Beobachtung des am Grundstück entlang führenden auf öffentlichem Gelände liegenden Bürgersteigs in beiden Straßen möglich. Auch hier wird nicht auf den „Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle“ (§ 6b Abs. 2 BDSG) hingewiesen.

Das Ausmaß der Überwachung wird deutlich an Hand der Fotos, die der Bürgerrechtsgruppe die Datenschützer Rhein-Main zur Verfügung gestellt wurden:

Foto1  Foto3  Foto2

Angeregt durch diese Rückmeldung ruft die Bürgerrechtsgruppe die Datenschützer Rhein-Main die BürgerInnen aus Frankfurt und der Region Rhein-Main dazu auf, weitere Fälle (illegaler) Videoüberwachung mitzuteilen.

Senden Sie eine Nachricht an die-datenschuetzer-rhein-mai[at]arcor[dot]de. Teilen Sie uns mit, wo sich die Viedeoüberwachungseinrichtungen  befinden (insbesondere die Adresse der Liegenschaft). Wir werden Ihren Informationen nachgehen und den Hessischen Datenschutzbeauftragten informieren.

 

 

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