Hessischer Datenschutzbericht für 2014 veröffentlicht: Videoüberwachung im öffentlichen Straßenraum – „Dauerbrenner“ und „Sorgenkind“

Datenschutzrheinmain/ April 10, 2014/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 1Kommentare

Der hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch bezeichnete bei der Präsentation seines Tätigkeitsberichts für 2013 (http://www.datenschutz.hessen.de/tb42inhalt.htm#entry3988) vor wenigen Tagen die Zunahme von Videoüberwachung im öffentlichen Straßenraum als „Dauerbrenner“ und „Sorgenkind“. In Bäckereien, Friseursalons, Kindergärten und Schulen, Sauna- und Umkleidebereichen, Stadthallen, denkmalgeschützten Einrichtungen und sogar im Wald würden immer mehr elektronische Augen installiert, stellte er fest. In den Kapiteln

  • „3.3.5.2 Videoüberwachung an Schulen bleibt ein Dauerthema“,
  • „3.3.7.6 Videoaufnahmen von Kindern im Kindergarten oder in einer Kindertagesstätte“ und
  • „4.2.2 Videoüberwachung nach Bundesdatenschutzgesetz“

des Tätigkeitsberichts werden auf mehr als 10 Druckseiten eine Vielzahl von Beispielen dargestellt, wie öffentliche und private Stellen rechtswidrig Videoüberwachungstechnik einsetzen. Ronellenfitsch hat eine „pathologische Neigung“ ausgemacht, nicht nur das persönliche Eigentum schützen, sondern auch den Nachbarn bespitzeln zu wollen. Zudem beklagte er, dass es der Landesgesetzgeber bisher versäumt habe, in das hessischen Datenschutzrecht eine Regelung aufzunehmen, wie öffentliche Stellen mit Hilfe von Videoüberwachung ihr Hausrecht ausüben können und wo Grenzen der Videoüberwachung nicht überschritten werden dürfen.

Nachfolgend einige Beispiele von Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraums in Frankfurt, die einen Eindruck von der Problemlage geben:

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1 Kommentar

  1. Laut http://www.heise.de ist rechtswidrige Videoüberwachung auch in anderen Bundesländern an der Tagesordnung.

    Auch der Datenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Reinhard Dankert, zieht in seinem neuen Tätigkeitsbericht für 2012/13 einen Wildwuchs der Videoüberwachung. „Oft lassen sich Unternehmen von kostengünstigen Produkten verleiten, die inzwischen immer öfter um moderne Internettechnik ergänzt werden“, rügt Dankert. Wenn Technik zur Gesichts- oder Verhaltenserkennung dazu kämen, „sind Eingriffe in die Privatsphäre von Kunden und Beschäftigten programmiert“. Offenbar würden in vielen Fällen Rechtsbrüche bewusst einkalkuliert. Sanktionen seien zunächst nicht zu erwarten, da Ordnungswidrigkeitsverfahren rund drei Jahre dauerten.

    Die brandenburgische Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat sich laut ihrem aktuellen Bericht für die vergangenen beiden Jahre mit einer Umfrage unter Verkehrsunternehmen einen Überblick über deren Praktiken bei der Videoüberwachung zu verschaffen versucht. Diese ergab, dass Kameras im öffentlichen Personennahverkehr weit verbreitet sind. Nachbesserungen seien teils bei Speicherfristen und organisatorischen Regelungen erforderlich. Auch müssten die Anlagen besser kenntlich gemacht werden. Außerdem sei immer die strenge Zweckbindung der Videoaufnahmen zu beachten. Ein Bußgeld verhängte Hartge nach eigenen Angaben gegen die Inhaber dreier Friseurgeschäfte, die ihre Angestellten mit mehreren Kameras die in kleinen Weckern versteckt waren, heimlich überwachten. Auch Kunden seien ins Blickfeld geraten.

    Gefunden bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-beklagen-Wildwuchs-bei-Videoueberwachung-2167035.html

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