#Hessentrojaner: CDU und Grüne in Hessen wollen „Verfassungs“schutz aufrüsten

Datenschutzrheinmain/ Januar 26, 2018/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

Anfang Oktober 2017 legten CDU und Grüne im Hessischen Landtag einen Gesetzentwurf vor, der dem Hessischen Landesamt für “Verfassungs”schutz neue Rechte zur Bespitzelung und Überwachung zubilligen soll. Darunter auch den Einsatz des sogenannten #Hessentrojaners, einer Software zur Durchsuchung vom elektronischen Geräten ohne Kenntnis der jeweiligen EigentümerInnen bzw. NutzerInnen. Der CCC Darmstadt hat in einem Flyer erläutert,

warum Staatstrojaner eine schlechte Idee sind:

  • “Offene Einfallstore. Der Staatstrojaner benötigt zum Angriff Sicherheitslücken. Damit er erfolgreich ist, dürfen diese Lücken nicht von Softwareherstellern geschlossen werden und werden deshalb geheim gehalten.
  • Geheimhaltung von Lücken. Niemand kann garantieren, dass die genutzten Sicherheitslücken nicht in falsche Hände geraten. Auch die NSA war hierzu nicht in der Lage, wie zuletzt am Beispiel Wannacry zu sehen war.
  • Schwarzmarkt. Sicherheitslücken werden typischerweise auf einem Schwarzmarkt erworben. Auch der Verfassungsschutz wird hier keine andere Wahl haben und über Umwege kriminelle Händler unterstützen müssen.
  • Kritische Infrastruktur. Dem Hersteller nicht bekannte Sicherheitslücken stellen ein enormes Gefährdungspotenzial für sicherheitskritische Infrastruktur wie beispielsweise Krankenhäuser oder Windparks dar.
  • Kriminelle Gegenspieler. Da der Staatstrojaner auf den Rechner einer überwachten Person aufgespielt wird, kann diese ihn finden und selbst gegenDritte verwenden. Geheimdienstwaffen in den Händen von organisierter Kriminalität und Terroristen wären die Folge.
  • Volle Kontrolle. Staatstrojaner erfordern die Möglichkeit, Daten auf dem überwachten Gerät zu verändern. Das Zielgerät nur zu beobachten ist technisch unmöglich. Dadurch können ‘digitale Beweise’ ohne weiteres verfälscht, vernichtet oder untergeschoben werden.”

Am 08.02.2018 findet im Hessischen Landtag eine öffentliche Anhörung zum Gesetz-Entwurf  von CDU und Grünen statt. Aus diesem Anlass veröffentlicht der CCC Darmstadt über den Twitter-Account @hessentrojaner seit einigen Tagen Fakten zu der Thematik:

 

 

Dankenswerter Weise wird dabei auch auf zwei wichtige Beiträge von Frank Schirrmacher und Frank Rieger in der Frankf. Allg. Zeitung (FAZ) aus dem Jahr 2011 verwiesen, in denen  über die Enttarnung des damals eingesetzten Staatstrojaners umfangreich informiert wurde.

Der #Hessentrojaner ist auch Thema einer Podiumsdiskussion am Di. 30.01.2018 um 19.00 Uhr in Frankfurt:

 

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