#Hessentrojaner und „Verfassungsschutz“: Auch Interessenverbände der IT-Industrie warnen vor dem Einsatz von Staatstrojanern
Bitkom, der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., hat am 22.06.2017 in einer Stellungnahme zum #Bundestrojaner erklärt: „Die Anbieter von Messaging- und anderen Kommunikationsdiensten betreiben einen enormen Aufwand, um ein Höchstmaß an Datensicherheit und Datenschutz für ihre Kunden herzustellen. Dies wird unter anderem mit einer so genannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erreicht. Die Bemühungen der Wirtschaft werden mit der Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern konterkariert… Bei der… Ausweitung der Quellen-Überwachung müssen technologische Sicherheitslücken und Schwachstellen genutzt oder geschaffen werden, die z.B. auch von organisierten Cyberkriminellen genutzt werden können – so wie dies kürzlich bei WannaCry der Fall war… Das verfassungsrechtlich geschützte Gut der Vertraulichkeit und Integrität des eigenen Informations- und Kommunikationsraums darf keinesfalls aufs Spiel gesetzt werden, insbesondere dann nicht, wenn andererseits kein echter Sicherheitsgewinn erwartet werden kann…“
Und TeleTrusT, der Bundesverband IT-Sicherheit e.V., hat in seinen Verbandsnachrichten vom 16.08.2017 erklärt: „Der Deutsche Bundestag hat per Gesetz Strafermittlern neue technische Möglichkeiten eingeräumt, um verschlüsselte Kommunikation von Verdächtigen in ihren Notebooks und Smartphones mitzulesen und diese unbemerkt durchsuchen zu können (‚Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens‘). Der Gesetzgeber hat damit die Rechtsgrundlagen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und die Online-Durchsuchung erweitert und Grundrechte in Bezug auf das Fernmeldegeheimnis eingeschränkt. TeleTrusT kündigt Verfassungsbeschwerde gegen diese legalisierte Schwächung von modernen IT-Systemen an: Denn anstatt die Bürgerinnen und Bürger aktiv vor IT-Schwachstellen zu schützen, toleriert sie der Staat und hält sie für den potentiellen Einsatz seines ‚Trojaners‘ sogar aufrecht… Die vom Gesetzgeber legalisierten Maßnahmen führen dazu, das Vertrauen in moderne IT-Systeme im Allgemeinen und in die angebotenen vertrauenswürdigen Lösungen zu erschüttern. Sie sind damit industriepolitisch kontraproduktiv und schädigend für den weiteren notwendigen Digitalisierungsprozess. Die geschaffenen Möglichkeiten stehen im Widerspruch zur politischen Zielsetzung, ‚Deutschland zum Verschlüsselungsstandort Nr. 1‘ zu entwickeln. Die Eignung zur Verbrechensaufklärung ist fragwürdig, weil Straftäter beispielsweise auf andere Kommunikationsmöglichkeiten ausweichen werden. Die Beeinträchtigung des Grundvertrauens der Öffentlichkeit in den Schutz der kommunikativen Privatsphäre steht in keinem vernünftigen Verhältnis zur möglichen Ausbeute bei Strafverfolgungsmaßnahmen…“
Es sind also nicht nur Bürgerrechtsgruppen und Datenschützer, die die Nutzung von Staatstrojanern und Hessentrojanern als Angriff auf Grundrechte und auf die IT-Sicherheit ansehen.
Wollen die Landtagsabgeordneten der CDU und Grünen in Hessen trotzdem auf ihren Vorhaben beharren, dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) den #Hessentrojaner zur Verfügung zu stellen?
Sollte dies der Fall sein, wäre eine Verfassungsbeschwerde der Organisationen, die in einer gemeinsamen Erklärung den #Hessentrojaner ablehnen, eine notwendige Reaktion.