“Verfassungsschutz”-Gesetz und #Hessentrojaner: Stellungnahme der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main im Innenausschuss des Hess. Landtags

Datenschutzrheinmain/ Februar 10, 2018/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

Der #Hessentrojaner ersetzt den Hessischen Löwen – ein (leider sehr realistischer) Wunschtraum von CDU und Grünen im Hessischen Landtag (Quelle: @digitalcourage)

In der Anhörung zum Entwurf des hessischen “Verfassungsschutz”-Gesetz haben Jürgen Erkmann und Roman Peters, beide Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, die Ablehnung des Gesetzgebungsverfahrens aus Sicht der Verteidigung von Bürgerrechten und informationeller Selbstbestimmung begründet. In zwei Redebeiträgen widmeten sie sich unterschiedlichen Themenkomplexen.

Jürgen Erkmann stellte zu Beginn seiner Ausführungen fest, dass nach Bekunden der Regierungskoalition der Gesetzentwurf auch der Umsetzung der Erkenntnisse aus dem NSU-Komplex und der Verbesserung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit und Methoden des Landesamts sowie in dessen Kontrollierbarkeit dienen solle. Im Licht dieser Zielsetzung eröffne der Entwurf jedoch erhebliches Optimierungspotential. Bezüglich der Lehren aus dem NSU-Untersuchungsausschusses kam er zu dem Schluss, dass diese recht einseitig zu Gunsten eines vermehrten Datenaustausches und erweiterter Befugnisse gezogen worden seien. Es bleibe insgesamt unklar, inwieweit das Vertrauen in das Landessamt dadurch gestärkt werden könne, dass es immer weiteren Teilen der Bevölkerung gegenüber Misstrauen zum Ausdruck bringen müsse. Insgesamt gestalteten sich die Maßnahmen des Gesetzes als zu weitreichend und ließen im Wesentlichen die Verhältnismäßigkeit in Bezug auf den Schutz der Grund- und Menschenrechte vermissen.

Roman Peters beschäftigte sich in seinem Beitrag mit IT-technischen Aspekten des Gesetzes, konkret der Quellen-TKÜ und der heimliche Online-Durchsuchung. Dazu stellte er eingangs fest, dass mit beiden Mitteln dem LfV weitgehende Möglichkeiten zum Eingriff in informationstechnische Systeme zugestanden würden. Der Wunsch nach Zugriff auf die IT-Systeme von Zielpersonen sei verständlich, die konkrete Umsetzung jedoch äußerst problematisch und in weiten Teilen nicht verfassungskonform realisierbar. So sei es nicht nur äußerst zweifelhaft, dass im Falle der Quellen-TKÜ tatsächlich sichergestellt werden könne, dass lediglich laufende Kommunikation überwacht würde. Auch den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung hielt er bei beiden Maßnahmen für technisch nicht umsetzbar. Bzgl. einer Bewertung der sehr weit gefassten Bedingungen, unter denen dem LfV insbesondere die Onlinedurchsuchuchung erlaubt werden soll, verwies er auf die Stellungnahme von Dr. Markus Löffelmann der zu dem Schluss gelangt, dass die betreffenden Paragraphen verfassungswidrig sind. Hinzu käme, dass durch den vorliegenden Gesetzentwurf auch das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme für die gesamte Bevölkerung in Gefahr gerate. Der Entwurf sähe vor, das vom LfV nicht nur die Systeme einer Zielperson kompromittiert werden dürften, sondern in Vorbereitung einer solchen Überwachungsmaßnahme auch IT-Systeme völlig Unbeteiligter. Damit erhielte das LfV praktisch einen Freibrief für den Angriff auf zentrale Infrastruktur des Internets. Hier seien die Grenzen der Verhältnismäßigkeit einer solch tiefgreifenden Maßnahme zweifelsfrei überschritten. Schließlich stellte er fest, dass diese Regelungen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten können würden.

Die schriftliche Stellungnahme der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ist nachlesbar ab Seite 181 bzw. Blatt 15 der Veröffentlichung des Hess. Landtags.

Vor der Anhörung im Innenausschuss des Landtags fand in Wiesbaden eine Kundgebung statt. Die nachstehend wiedergegebenen Fotos wurden erstmals auf Twitter veröffentlicht von @FIfF_de@_neoton und @hessentrojaner.

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