Herford (Westf.): Klage von 3 Beschäftigten gegen Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Datenschutzrheinmain/ Januar 23, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Radio Herford meldet am 23.01.2018: “Vorm Herforder Arbeitsgericht klagen drei Mitarbeiter einer Firma gegen ihre Chefin. Sie haben Probleme mit mehreren Videokameras, die in ihren Büros installiert wurden. Heute war Verhandlungsauftakt. Die klagenden Mitarbeiter sagen, sie hätten mit ihrer Chefin vereinbart, dass die neuen Kameras nur außerhalb der Arbeitszeit angeschaltet werden – also nicht zwischen 7 und 17 Uhr. Und angeblich hatte die Vorgesetzte dem auch zugestimmt. Als dann aber eine Mitarbeiterin die Kameras tatsächlich ausschaltete, änderte sich offenbar die Stimmung. Die Chefin soll angerufen und befohlen haben, die Kameras wieder anzumachen. Die betroffenen Beschäftigten sehen darin eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts, sie fordern insgesamt 7000 Euro Schmerzensgeld.”

Den drei betroffenen Beschäftigten ist Mut, Durchhaltevermögen und Erfolg zu wünschen!

Leichter wird es, wenn ein Betriebsrat im Unternehmen gegen Videoüberwachung am Arbeitsplatz tätig wird. Denn § 87 Abs. 1 Ziff. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bestimmt, dass “Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen” der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen. Eine von der Unternehmensleitung gewünschte Videoüberwachung von Beschäftigten ist dann erst zulässig nach der Klärung, ob, wie, was, wann und warum überwacht werden soll und was auf keinen Fall überwacht werden darf.

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