Handy-Ortung: Funkzellenabfragen werden “von der Ausnahme zur Regel”

Datenschutzrheinmain/ März 31, 2013/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung, Verbraucherdatenschutz, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

“Die gesetzlichen Regelungen zur Durchführung von Funkzellenabfragen und deren praktische Umsetzung durch die Strafverfolgungsbehörden stehen spätestens seit Bekanntwerden der im Zusammenhang mit Demonstrationen erfolgten Erhebung von über 800.000 Verkehrsdatensätzen durch das LKA-Sachsen im Februar 2011 in Dresden im Fokus der öffentlichen Kritik. Die dort durchgeführten Funkzellenabfragen, von denen einige zehntausend unbeteiligte Versammlungsteilnehmende betroffen waren, waren Anlass für die gemeinsame Forderung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder an den Gesetzgeber, den Anwendungsbereich solcher Maßnahmen insbesondere im Hinblick auf deren Verhältnismäßigkeit einzuschränken.” Dies erklärt der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, in seinem vor wenigen Tagen veröffentlichten Jahresbericht fest.

Die massenhafte Handy-Überwachung per Funkzellenabfrage sei “entgegen der gesetzlichen Vorgabe zum alltäglichen Ermittlungsinstrument geworden”, stellt Dr. Alexander Dix fest und fordert die Gesetzgebung auf, wirksame Begrenzungen der Maßnahme zu beschließen, u. a. dass

  • die Bestimmungen zur Durchführung von Funkzellenabfragen insbesondere im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme und den Zweckbindungsgrundsatz zu konkretisieren und enger zu fassen sind;
  • eine Dokumentationspflicht für die Begründung des Einsatzes von Funkzellenabfragen sowie die Durchführung der Benachrichtigungs- und Löschpflichten einzuführen und
  • der Anwendungsbereich für Funkzellenabfragen auf konkret benannte Straftaten zu beschränken ist.

Auf NETZPOLITIK.ORG (https://netzpolitik.org/2013/jahresbericht-berliner-datenschutz-beauftragter-kritisiert-dass-funkzellenabfragen-von-der-ausnahme-zur-regel-werden/) ist der entsprechende Auszug aus dem Bericht des Berliner Datenschutzbeauftragten dokumentiert und kommentiert. Lesenswert!

Der Bericht des Berliner Datenschutzbeauftragten ist hier in Gänze nachlesbar: http://www.datenschutz-berlin.de/content/veroeffentlichungen/jahresberichte/bericht-12.

 

 

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