Hagen (NRW): Videoüberwachung an Müllcontainern von der Landesdatenschutzbeauftragten abgelehnt
Schon interessant, was alles in Zeiten zugespitzer Sicherheitshysterie als Begründung für den Ausbau von Videoüberwachung im öffentlichen Raum herhalten muss. In Hagen (NRW) waren überhand nehmende wilde Müllkippen auf Straßen und Plätzen für die Stadtverwaltung Anlass, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen nachzufragen, ob die Videoüberwachung von Müllcontainern im öffentlichen Raum zulässig sei.
Nein! – war nach einem Bericht des Westdeutschen Rundfunks (WDR) vom 08.11.2016 die Antwort. Eine Videoüberwachung ist selbst dann unzulässig, wenn an Containern im öffentlichen Straßenraum immer wieder illegal Müll abgelagert wird. Die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen wiegt schwerer, so die Landesdatenschutzbeauftragte. Recht hat sie…