DIVSI-Studie „Daten als Handelsware“

Schuetze/ November 7, 2016/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Matthias Kammer, Direktor des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI), fordert eine Reform des Datenschutzrechts: “Wenn Menschen ihre privaten Daten zur Verfügung stellen, sollten diejenigen, die diese Daten nutzen und finanziell verwerten, diese Personen auch an den Erlösen beteiligen“.

Als Beispiel genannt wurde die App „Pokemon Go“. Fast acht Millionen Menschen in Deutschland haben die App heruntergeladen und installiert. Die Nutzer akzeptieren vor dem ersten Spiel die Nutzungsbedingungen, meist ohne sie gelesen zu haben, und geben dadurch ihr Okay, dass mit ihren Daten Millionengeschäfte gemacht werden, ohne dass sie finanziell auch nur ansatzweise davon profitieren.

Die Ergebnisse einer DIVSI-Studie „Daten als Handelsware“ unterstützen Kammers Aussage. So lautet u.a. ein Fazit der Studie, dass auch die ökonomischen Interessen des einzelnen berücksichtigt werden müssen und es ihm künftig erleichtert werden soll, seine ideellen Interessen zu schützen. Im BDSG sollte deshalb auch der wirtschaftliche Wert von Daten Berücksichtigung finden.

Matthias Kammer: „Letztlich geht es darum, im Bereich des Datenhandels ein Gleichgewicht zwischen allen Beteiligten herzustellen. Das haben wir nicht. Der Status Quo weist stattdessen ein hohes Maß an Intransparenz auf“.

Die vollständige Studie finden Sie unter: www.divsi.de/publikationen

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