„Gut vernetzt, überwacht und immer erreichbar“ …

Datenschutzrheinmain/ November 13, 2014/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 2Kommentare

… unter diesem Titel veröffentlicht die Mitgliederzeitung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in ihrer neuesten Ausgabe Berichte aus dem digitalen Arbeitsleben (http://publik.verdi.de/2014/ausgabe-07/gesellschaft/gesellschaft/seite-9/A0). Einer der Berichte ist verfasst von einem Krankenpfleger aus den Klinikum Stuttgart. Er macht aus der Binnensicht eines Krankenhaus-Beschäftigten auf datenschutzrechtliche Probleme für Beschäftigte und PatientInnen aufmerksam. Wir dokumentieren diesen Beitrag ohne jegliche Kommentierung nachstehend im Wortlaut:

Intimste Details unseres Lebens

Was wir in der Pflege machen, wird digital erfasst. Die Arbeitszeiten der Beschäftigten, ihre Wege in der Klinik, aber auch die Daten der Patienten. Das sind die intimsten Details unseres Lebens: Welche Krankheiten habe ich, welche Essgewohnheiten? Bin ich impotent, Alkoholiker, Gelegenheitskiffer?

Ich bin nicht gegen moderne Technik, ich will nicht ohne Smartphone und Tablet auskommen, keine Frage. Man könnte mit der Technik noch viel mehr machen, auch in der Klinik, aber es gibt kein anständiges Konzept dafür. Das Patientendatensystem ist nicht gerade zuverlässig. Eine Unmenge an Daten wird gesammelt, die müssen zehn oder sogar 30 Jahre aufbewahrt werden. Wir müssen alles erfragen, gnadenlos. Alte Arztbriefe werden gespeichert. Ich habe den Patienten oft noch gar nicht gesehen, aber nach der Medikamentenliste habe ich schon ein klares Bild, was für ein Mensch mir gleich begegnet. Es geht um eine riesige Datenbank, die nicht sicher ist. Kein Programm kümmert sich um Löschmöglichkeiten. Kein Patient wird gefragt, was über ihn gespeichert werden darf und was nicht.Mit der elektronischen Gesundheitskarte gäbe es die Chance, eine konsequente Verschlüsselung einzusetzen. Die Chance ist verspielt. Mit der Karte werden dann alle Daten gesammelt, für alle einsehbar, die die Karte knacken können. Ich traue diesem System nicht, es geht nur um Kosteneinsparungen, nichts anderes. Deshalb werden wir irgendwann unzufrieden mit der Karte dasitzen und haben dann eben Pech gehabt. Wir brauchen einen übergreifenden Standard für alle Kliniken, wie wir mit den Daten umgehen. Der Patient muss entscheiden können, was wie lange gespeichert werden soll. Er muss bestimmen, wer seine Daten ansehen darf. Daten müssen erhoben werden. Aber auch geschützt.“

2 Kommentare

  1. Was sagt denn die ddrm – Redaktion zu dem am 18.11. 2014 vom Bundessozialgericht veröffentlichten Urteil Az: B 1 KR 35/13 R zur angeblichen Rechtmäßigkeit der eGK?

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