Gelnhausen: Protest von Anwohner*innen gegen den Betrieb einer „Wetter-Cam“ – Überwachung von Bewohner*innen in der Nachbarschaft befürchtet
Im Gelnhausener Ortsteil Höchst betreibt ein Ehepaar bzw. dessen Firma von ihrem privaten Hausgrundstück seit Mitte April 2021 eine Dome-Kamera, deren Aufnahmen im Internet veröffentlicht werden.
Quelle: Homepage der Firma Pregondo
In der unmittelbaren Nachbarschaft regt sich seit Bekanntwerden der Videoüberwachung Protest und Widerstand. Von mindestens vier benachbarten Grundstücken aus ist die Kamera zu sehen, wie Fotos belegen, die die Nachbarn anfertigten. Zwei Beispiele:
Die Nachbar*innen beschwerten sich bereits Anfang Mai beim Hessischen Datenschutzbeauftragten über die durch die Kamera mögliche Überwachung ihrer Grundstücke und der dort lebenden Menschen, bislang ohne Erfolg. Sie schalteten einen Rechtsanwalt ein und beschwerten sich Mitte Juli beim Bürgermeister der Stadt Gelnhausen, Daniel Christian Glöckner (FDP) , und dem Leiter des Ordnungsamtes.
Im Schreiben an den Bürgermeister wird die Sachlage aus Sicht der Beschwerdeführer*innen dargestellt: „…seit 19.4.2021 betreibt die Firma Pregondo GmbH mit Sitz in Linsengericht, Lagerhausstraße zu Werbe- und Marketingzwecken, eine hochauflösende, zoom- und schwenkbare Dome Kamera, die 24 Stunden am Tag, an 7 Tagen in der Woche, in Echtzeit aufnimmt und sendet. Mit dieser Kamera besteht die Möglichkeit der Überwachung sämtlicher aus dieser Position sichtbarer Flächen, unabhängig von der jeweiligen Ausrichtung der Kamera. Dies betrifft insbesondere Gelnhausen, die Stadtteile Höchst, Haitz, Meerholz, Hailer und Linsengericht-Althenhaßlau. Die mit dieser Kamera aufgenommenen Bilder werden durch die Firma Pregondo GmbH, weltweit in das Internet (u.a. Youtube) übertragen. Die Kamera befindet sich, von Außen unsichtbar, am Dach des Einfamilienhauses der Eheleute [Name und Adresse hier anonymisiert] in Gelnhausen Höchst. Die Eheleute [Name hier anonymisiert] sind auch die Gesellschafter Firma Pregondo GmbH…“ Das Schreiben endet mit der Aufforderung „… möchten nun von Ihnen wissen, wie die Stadt Gelnhausen mit diesem Thema umgeht?“ Eine Antwort des Bürgermeisters haben die Beschwerdeführer*innen bislang nicht erhalten.
Mehr als 30 Anwohner*innen untersützen inzwischen die Beschwerdeführer*innen und deren Anliegen.
Nachdem die zuständigen Sachbearbeiter*innen beim Hessischen Datenschutzbeauftragten den Beschwerdeführer*innen mitteilten, dass die Kamera und ihre Aufnahmen rechtlich nicht zu beanstanden seien wandten sich die Nachbar*innen der Kamerabetreiber*innen Anfang August in einem persönlichen Schreiben direkt an den Hessischen Datenschutzbeauftragten, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, mit der Bitte, den Sachverhalt einer erneuten Überprüfung zu unterziehen. Auf sieben Seiten und mit mehreren Fotos, die von vd. Nachbargrundstücken aus die Dome-Kamera zeigen, werden eine Vielzahl von Beobachtungen geschildert und detaillierte Fragen an Herrn Roßnagel gestellt.
Der Wortführer der beschwerdeführenden Nachbar*innen hat sich mit Fragen und der Bitte um Unterstützung auch an die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main gewandt. Die heutige Veröffentlichung erfolgt mit Zustimmung der Betroffenen.
Was an Videoüberwachung im öffentlichen Raum rechtlich zulässig bzw. unzulässig ist und wie Gegenwehr gegen unzulässige Videoüberwachung möglich ist, wird hier umfangreich dargestellt.