E-Scooter – nicht nur datenschutzrechtlich ein Ärgernis

Datenschutzrheinmain/ Oktober 3, 2019/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 1Kommentare

Ein elementarer Bestandteil der Privatsphäre besteht darin, sich im öffentlichen Raum fortbewegen zu können, ohne dabei verfolgt zu werden. Wer auf die neuen Angebote von E-Scootern zurückgreift, verliert jedoch diesen Schutz. Diese neue Form urbaner Mobilität wird von vielen Anbietern nur unter einem erheblichen Eingriff in die Privatsphäre von Nutzern zur Verfügung gestellt. Jeder zurückgelegte Meter wird aufgezeichnet und kann zu Bewegungsprofilen zusammengefügt werden.“ Mit diesen Feststellungen beginnt eine Pressemitteilung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar.

Viele Nutzer*innen von E-Scootern blenden die Risiken im Bereich der Profilbildung und Weitergabe ihrer Daten aus…

… so Caspar. Erhoben werden von den Anbietern der E-Scooter für gewöhnlich

  • Kontaktdaten,
  • Kontodaten,
  • Daten über die Nutzung des Internetangebots,
  • ggfs. Daten von verlinkten Drittanbieterdiensten,
  • Daten, die von den Anbietern durch Marketing- und Werbepartnern über den Kunden bereitgestellt werden,
  • Standortdaten, die neben Ausleih- und Abstellort des E-Scooters auch den gesamten Fahrverlauf umfassen.

Die Bewertung des Hamburger Datenschutzbeauftragten: Bewegungs- und Standortdaten der Nutzer sind für die Verleiher selbst, für Geschäftspartner, Werbetreibende sowie für lokale Anbieter von Waren und Dienstleistungen wirtschaftlich extrem interessant. Sie sind Treibstoff für digital getriebene Geschäftsprozesse. So kann anhand von Mobilitätsprofilen das Kunden- und Kaufverhalten analysiert werden. E-Scooter werden direkt am Zielort abgestellt – also etwa dem Wohnort, einem Geschäft oder einer Freizeiteinrichtung. Aus diesen Informationen lassen sich direkte Schlüsse auf individuelle Vorlieben und Tagesabläufe ziehen und sie können für werbewirksame Push- und Pull-Strategien eingesetzt werden.“

Dass E-Scooter nicht nur im Hinblick auf datenschutzrechtliche Fragen Probleme aufwerfen, macht ein Beitrag in der tageszeitung (taz) deutlich. Unter dem Titel „Saftig ausgepresst“ informiert die Zeitung über die Menschen, die nachts (nicht nur in Berlin) E-Scooter einsammeln, um deren Akkus aufzuladen – ein schlecht bezahlter Job mit mehr als fragwürdigen Arbeitsbedingungen.

 

1 Kommentar

  1. Einen Einblick in die miesen bis besch(eidenen) Arbeitsbedingungen im E-Scooter-Geschäft gibt es auf der Homepage https://escooter.blog/2019/07/01/juicer-charger-hunter-und-ranger-in-deutschland/

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