E-Scooter – nicht nur datenschutzrechtlich ein Ärgernis

Datenschutzrheinmain/ Oktober 3, 2019/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 1Kommentare

„Ein elementarer Bestandteil der Privatsphäre besteht darin, sich im öffentlichen Raum fortbewegen zu können, ohne dabei verfolgt zu werden. Wer auf die neuen Angebote von E-Scootern zurückgreift, verliert jedoch diesen Schutz. Diese neue Form urbaner Mobilität wird von vielen Anbietern nur unter einem erheblichen Eingriff in die Privatsphäre von Nutzern zur Verfügung gestellt. Jeder zurückgelegte Meter wird aufgezeichnet und kann

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