Drohnen-Einsatz durch die Polizei in Hessen hat begonnen – auf welcher Rechtsgrundlage?

Datenschutzrheinmain/ Februar 2, 2018/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Die hessische Polizei testet den Einsatz von Drohnen. Das hat das hessische Innenministerium in einer Pressemitteilung vom 25.01.2018 erklärt.

Innen-Staatssekretär Werner Koch äußerte aus diesem Anlass: „Das Drohnen-Pilotprojekt verdeutlicht, dass die Landesregierung konsequent in eine moderne und gut ausgestattete Polizei investiert. Die Polizei soll die Werkzeuge an die Hand bekommen, die sie für ihre Arbeit benötigt. Wir planen und gestalten die Polizeiarbeit von morgen, um die hessische Polizei für die aktuellen und auch künftigen Herausforderungen optimal auszustatten…” Das Drohnen-Pilotprojekt solle aufzeigen, ob deren Einsatz künftig die polizeiliche Aufklärungsarbeit unterstützen kann, indem sie zum Beispiel Foto- und Videoaufnahmen aus der Luft liefern. Dies könne der Polizei bei der Beschaffung und Sicherung von Beweisen an Tatorten oder bei Verkehrsunfällen helfen. Der Einsatz könne zudem zur Aufklärung bei Gefahrenlagen dienen. „Wir testen nun, ob die Drohnen die Polizei bei ihrer Arbeit unterstützen und somit einen weiteren Beitrag für mehr Sicherheit leisten können. Im Vergleich zum Hubschrauber sind Drohneneinsätze deutlich günstiger. Dadurch sind vielfältigere Aufklärungsmöglichkeiten aus der Luft denkbar“.

Wozu Innen-Staatssekretär Werner Koch in seiner Pressemitteilung nichts sagte:

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage findet der Drohnen-Einsatz statt? § 14 Abs. 3 HSOG regelt abschließend die Videoüberwachung durch die Polizei (nichts anderes ist eine Kameradrohne): “Die Polizeibehörden können zur Abwehr einer Gefahr oder wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten drohen, öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung offen beobachten und aufzeichnen. Der Umstand der Überwachung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen…”
  2. Wurde der Hessische Datenschutzbeauftragte vor der Entscheidung über den Drohnen-Ankauf und Einsatz konsultiert? Welche Stellungnahme hat er abgegeben?

Quelle: @Polizei_MH, Twitter-Account der Polizei Mittelhessen

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