Die Suche nach der „verantwortlichen Stelle“ – eine Sisyphus-Arbeit, wenn Videoüberwachungsanlagen nicht gekennzeichnet sind

Datenschutzrheinmain/ März 11, 2016/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main stellten dieser Tage fest, dass am Mainufer nahe des Frankfurter Osthafens vier Videoüberwachungskamera neu installiert wurden. Sie überwachen einen Weg, der von Fußgänger/innen und Fahrradfahrer/innen gern und viel genutzt wird. Die Kameras befinden sich in unmittelbarer Nähe einer großen und von vielen FrankfurterInnen gut angenommenen Freizeitanlage am Main zwischen Deutschherrnbrücke und Honsellbrücke. Täglich passieren mehrere hundert, an sonnigen Tagen auch mehr als tausend Menschen die Kameras. Diesen ist es nicht zumutbar, dass sie auf öffentlichen und frei zugänglichen Flächen durch Videokameras in ihrem Freizeitverhalten überwacht werden. In unmittelbarer Nachbarschaft des Wegs und der Freizelagebefindet sich das Gelände der Europäischen Zentralbank (EZB), das seinerseits durch einen Zaun sowie eine Vielzahl von Videokameras und Bewegungsmeldern an den Grundstücksgrenzen gesichert ist. Viele der Kameras auf dem EZB-Gelände begnügen sich aber nicht mit dem Blick auf das eigene Territorium. Sie nehmen ungeniert auch das Umfeld in Augenschein.

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Bei den hier abgebildeten Videokameras am Mainufer handelt es sich um vier baugleiche Modelle. Zwei Kameras befinden sich direkt am Mainufer zwischen dem Lokal Oosten, das sich am Hochkai unmittelbar am Mainufer befindet und den Pollern, die die Zufahrt zu diesem Lokal aus Richtung Osten sperren. Eine dritte Kamera befindet sich auf der anderen Seite der Poller Richtung Deutschherrnbrücke, die vierte an einem Gleis, das ca. zehn Meter neben dem Mainufer verläuft und vermutlich Betriebsgelände der Hafenbahn ist.

Da im Bereich der Kameras der nach § 6b Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwingend vorgeschriebene Hinweis auf den „Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle“ fehlt, lag die Vermutung nahe, dass die Anlage vom Lokal Oosten betrieben wird. Dieses erklärte auf Nachfrage der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main umgehend: „Die Videokameras um das Oosten sind aus Schutzgründen installiert worden (EZB!). Ich habe Ihre Email an den zuständigen Mitarbeiter des Grünflächenamtes weitergeleitet.“ Damit entstand die Vermutung, es könne sich um Videokameras der Stadt Frankfurt handeln. Eine Anfrage beim Datenschutzbeauftragten der Stadt Frankfurt, der auch die Funktion des behördlichen Datenschutzbeauftragten für das Grünflächenamt innehat, führte zur Auskunft: „Diese Kameras sind uns bislang nicht als vom Grünflächenamt betriebene Kameras gemeldet. Möglicherweise ist auch eine andere Stelle Betreiberin der Kameras. Wir haben Ihren Hinweis aber zum Anlass genommen, direkt beim Grünflächenamt nachzufragen und werden Sie über das Ergebnis unserer Überprüfung informieren.“

Lange Rede kurzer Sinn: Noch immer ist es trotz Schriftwechsel mit mehreren Stellen nicht möglich festzustellen, wer Betreiber dieser Kameras ist. Dies ist leider kein Einzelfall in Frankfurt, auch dann nicht, wenn Behörden Videoüberwachungsanlagen betreiben. Am Beispiel der Polizeikameras im Bereich Eissporthalle / Festplatz / Volksbankstadion (FSV) musste die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main dies schon einmal feststellen.

An diesen Beispielen wird deutlich: Solange die Vorschrift des § 6b Abs. 2 BDSG, wonach „der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle… durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen“ sind, nicht mit einer Bußgeldregelung verbunden ist, wird es Betreiber von Videoüberwachungsanlagen leicht gemacht, diese zwingende Rechtsnorm zu missachten. BürgerInnen, die durch diese Überwachungsanlagen in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nachteilig berührt werden, wird es dadurch zusätzlich schwer gemacht, ihre Rechte gegenüber den Kamerabetreibern durchzusetzen.

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