Die „BND-Reform“ ist eine Mogelpackung und schränkt Grundrechte ein!

Datenschutzrheinmain/ Oktober 21, 2016/ alle Beiträge, NSA Skandal, Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

hat heute die Mehrheit von CDU/CSU/SPD im Bundestag ein Gesetz durchgewunken, mit dem dem Bundesnachrichtendienst (BND) erweiterte Rechte zugebilligt und Rechtsverstöße des BND in der Vergangenheit nachträglich faktisch legitimiert werden. Zweck des neuen Gesetzes ist sicher auch, Klagen wie die des Betreibers des Frankfurter Internetknotens DE-CIX gegen die Bundesregierung künftig unmöglich zu machen.

Während VertreterInnen der Großen Koalition ihr Gesetz verkaufen wollen als Eindämmung illegaler Praktiken und als verstärkte Kontrolle des BND, wird von GegnerInnen dieses Gesetzes darauf verwiesen, dass das Gesetz Grundrechte einschränkt, weil der BND von seinen neuen Befugnissen nicht Gebrauch machen kann ohne diese Grundrechte aus Art. 10 Grundgesetz zu verletzen.

Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, hat auf seiner Homepage am 21.10.2016 einen lesenswerten Beitrag zu diesem Thema veröffentlicht. Darin veröffentlicht er die heute beschlossenen neuen gesetzlichen Regelungen und unterzieht sie einer Kritik. Am Ende seines Beitrags stellt er süffisant fest: „Die von Angela Merkel vollmundig propagierte Prämisse, wonach eine Überwachung unter Freunden gar nicht gehe, findet im Gesetz übrigens auch wenig Niederschlag. Die Überwachung von Unionsbürgern ist eingeschränkt möglich, die von Bürgern anderer (befreundeter) Staaten uneingeschränkt. Die Bundeskanzlerin hat sich wohl ganz am Vorbild Adenauers orientiert und sich gedacht: ‚Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.‘“

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