Der Zensus 2021 kommt – im 2. Quartal 2021 soll wieder volksgezählt werden

Datenschutzrheinmain/ Dezember 29, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Volkszählung (Zensus / Mikrozensus)/ 2Kommentare

Das „Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 ZensVorbG 2021) ist am 10.03.2017 in Kraft getreten. Bundes- und Landesbehörden bereiten sich seitdem auf die nächste Volkszählung vor, die weitgehend nach dem Muster des Zensus 2011 stattfinden soll. Im 2. Quartal 2021 soll der Stichtag sein, zu dem – zumindest in Deutschland und den anderen EU-Staaten “… alle Welt geschätzt würde” (Lukas-Evangelium, Kapitel 2, Vers 1) 

Die für 1983 beschlossene Volkszählung war Anlass für einen millionenfachen Massenprotest, in dessen Folge das Bundesverfassungsgericht auf Grund einer Klage gegen das damalige Volkszählungsgesetz am 15.12.1983 – abgeleitet aus Art. 1 und 2 Grundgesetzdas Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung kreierte. Aber auch die Volkszählung im Mai 2011, von den Behörden Zensus 2011 genannt, war Gegenstand vielfältiger Proteste. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main – damals noch unter dem Namen 11 gegen Zensus 11 – war Teil der bundesweiten Protestbewegung. Was 2011 in einem Beitrag auf dieser Homepage festgestellt wurde, ist auch heute im Bezug auf den Zensus 2021 richtig:

Die Registerbehörden und die Erhebungsbehörden sind nicht darauf vorbereitet, in einem datenschutzkonformen Verfahren sensible Massendaten zu erheben. Werden sie um Auskunft gebeten, welche personenbezogene Daten sie über einen Betroffenen gespeichert haben, verweigern oder verzögern sie diese Aus­kunft. Das Bundesverfassungsgericht fordert aber, ‚… dass Bürger wissen müssen, wer was wann bei welcher Gelegenheit über sie weiß. …“ (1983, Volks­zählungs­urteil). Der einzige gesicherte Weg, den der Gesetzgeber hierfür vorsieht, ist das Recht auf vollständige, unverzügliche Auskunft (wie nach § 6 Bundesdaten­schutz­gesetz und zahlreicher anderer Vor­schriften) gegenüber jeder Behörde, jedem Unternehmen. Wenn also die mit der Volkszählung beauftragten Behörden und Unternehmen hierzu nicht in der Lage sind, kann man ihnen personenbezogene Daten weder durch die Gebäude- oder die Haushaltsbefragung noch durch den Register­ab­gleich anvertrauen. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, wenn Bürger das Ausfüllen der Bögen ver­weigern oder durch Falschangaben ad absurdum führen.“

Der Zensus 2021 kommt – bereiten wir uns rechtzeitig darauf vor!

 Quelle: Spiegel online 28.12.2017, Zitat:

“Auslöser der Amokfahrt eines 58-Jährigen, der in der Weihnachtsnacht mit einem Auto ins Foyer der Berliner SPD-Zentrale gerast war, war womöglich dessen Ärger über den Mikrozensus. Nach SPIEGEL-Informationen hatte sich der arbeitslose Mann aus dem Ostberliner Ortsteil Fennpfuhl zuvor geweigert, an der amtlichen Befragung teilzunehmen. Deshalb war gegen ihn ein Zwangsgeld verhängt und Ordnungshaft angedroht worden.Beim Mikrozensus müssen zufällig ausgewählte Bürger Fragenkataloge zu ihren Lebensverhältnissen beantworten. Für das gesetzlich vorgegebene Fragenprogramm besteht größtenteils Auskunftspflicht…”

Auch wenn die Gründe für den Zorn des Mannes nachvollziehbar sind: Politisch erfolgreicher Protest geht anders.

 

2 Kommentare

  1. Hätte ich nur ein Auto…

  2. … musst ja nicht dein eigenes nehmen.

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