Sächsischer Datenschutzbeauftragter kritisiert Zugriffsrechte der Geheimdienste auf biometrische Fotos für Personalausweise und Pässe

Datenschutzrheinmain/ Dezember 29, 2017/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

In seinem 18. Tätigkeitsbericht (Abschnitt 5.4.1 Änderung des Personalausweisgesetzes und des Passgesetzes) stellt der Sächsische Datenschutzbeauftragte fest: „… dass zusätzlich zu Polizeibehörden die deutschen Geheimdienste zukünftig weitgehend ungeregelt in automatisierten Verfahren auf die Daten in den Meldebehörden zuzugreifen befugt sein sollen, einschließlich der biometrischen Passbilder, vgl. u. a. § 25 Abs. 2 PauswG.“

Er merkt dazu an: Der automatisierte Abruf, der ohne eine Protokollierung und Kenntnis bei den Meldeämtern erfolgen können soll, wird die Kontrolle darüber, welche Geheimdienste welche Daten abrufen, erschweren. Wenn auch eine zentrale biometrische Datenbank nach dem Personalausweis- und Passrecht ausgeschlossen bleibt, teile ich zudem die Bedenken von Bürgerrechtlern, wonach der fortgeschrittene Ausbau des Abrufs biometrischer Daten immer mehr dazu zu führen geeignet ist, dass biometrische Informationen für Behörden Erkennungsmerkmal zu einzelnen Personen im öffentlichen Raum werden…“

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