Der Corona-Virus als neuer Vorwand für Massenüberwachung von Handy- und Bewegungsdaten?

Powidatschl/ März 5, 2020/ alle Beiträge, Datenschutz in Zeiten von Corona, Telekommunikations-Überwachung/ 1Kommentare

Zuzustimmen ist zwei Kommentaren zu diesem Tagesspiegel-Beitrag. Sie lauten:

  • Da bleibt mir nur ‚Wehret den Anfängen!!!‘. Wenn die Katze einmal aus dem Sack ist, wird sie nie wieder eingefangen. So Nobel das auch klingen mag, das würde der Überwachung  a la China Tür und Tor öffnen.“
  • Der Zugriff auf die detaillierten Bewegungsdaten aller(!) Bürger als Virenschutzmaßnahme? Ernsthaft? Willkommen, Überwachungsstaat! Wenn’s der Sicherheit dient…“
Bleiben noch die Fragen:

1 Kommentar

  1. dem ganzen wird Vorschub geleistet durch die Menschen selber.

    Ist es (für sie) unmoralisch oder gar kriminell, über seine Kontakte zu schweigen? Zumindest den Behörden gegenüber und statt dessen selber bei den Leuten anzurufen?

    Was, wenn sich nachträglich herausstellt, bei einer Unterschriftensammelaktion war einE SammelndeR schon infiziert. Dürfen dann die Daten der unterschreibenden genutzt werden, um sie zu kontaktieren, dass sie sich testen lassen und abgesehen davon zwingend zu Haus bleiben (müssen)?
    Wenn die Menschen selber eher auf verpflichtende Kontrolle setzen als auf Selbstauskunft und Selbstverantwortung (die man bei so viel unsicherheiten natürlich nie garantieren kann), werden sie sich ihre Freiheiten damit auch weiter dekonstruieren. Sie fordern dann selber einen harten durchgriff, ergo den kompletten zugriff. Wegen einer Erkältung, die man nicht meldet, eines Seitensprungs oder eines nicht virtuell (und damit standardmäßig überwachten) durchgeführten Gespräches „von angesicht zu angesicht“ besteht dann zudem enormes „kriminalisierungspotential“, das von anderen angenommen wird.
    „Der Gefährder hat doch tatsächlich seine Oma besucht, obwohl er schon Halskratzen hatte! Kaufte er sich doch Hustenbonbons, bevor er zu ihr fuhr… das belegen seine Kreditkartendaten.“
    oder: Die Terroristin hat gewusst/nicht abgefragt, ob ihr Liebhaber Kontaktperson war und sie ist tatsächlich noch eine Woche zur Arbeit gegangen, bis sie wegen (bisher nicht geklärtem Fieber) eine Krankmeldung ablieferte. Ein Test wird ihr natürlich verweigert, solange sie ihre Bedenken, den Liebhaber getroffen zu haben, nicht (zumindest dem Gesundheitsamt gegenüber) bekanntgibt. Doch später, als sie selber eine Lungenentzündung bekommt, wird es routinemäßig festgestellt… dann fällt es auf sie zurück: Sie hat auch die Tochter ihrer Freundin damals gehütet nach dem Date mit dem hustenden Liebhaber. Die Tochter der Freundin kann das Virus auf die ganze KiTa übertragen haben… wo jetzt einige Großeltern wochen später erkrankten, kritisch bis tödlich… erst bei denen fiel es auf…“ also Empfindungen in der Bevölkerung selber: „wer sich nicht selber in absoluter Datentransparenz über die Gesundheit und Kontakte seiner Mitmenschen im Klaren ist, handelt fahrlässig und gefährdet seine Mitmenschen… Leute, die keine Namenslisten führen, sind potentielle verbreiter und Zuarbeiter des potentiell tödlichen Virus…“
    Wer behördliches Vorgehen anzweifelt oder misstraut, wird von manchen, selbst herrschaftskritischen Zeitgenoss*innen für leichtsinnig oder böswillig gehalten.
    Impfgegner*innen werden ihre Position überdenken oder sich radikalisieren, so dass es am Ende keinerlei gesellschaftliche Akzeptanz für „nicht obligatorische Impfungen“ geben könnte.
    ebenso wird es ggf. für rückständig befunden, am Bargeld festzuhalten, an Karten, die nicht berührungslos funktionieren. Wer „alte Wege“ wählt, ist nicht nur rückständig, sondern zudem auch Sicherheitsrisiko. Zuerst werden die alten Wege erschwert, dann verboten.

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