Das Jobcenter Frankfurt und das Informationsfreiheitsgesetz: Eine endlose Geschichte von Ignoranz, Unwillen oder bürokratischer Unfähigkeit

Datenschutzrheinmain/ November 18, 2017/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz, Jobcenter Frankfurt/ 4Kommentare

Das Jobcenter Frankfurt hat im Laufe der letzten 12 Monate nachweislich mindestens vier Anträge erhalten, seine hausinternen Arbeitsanweisungen gemäß den Vorgaben des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu veröffentlichen.

  1. Anfrage über fragdenstaat.de vom 20.10.2016.
  2. Anfrage eines Mitglieds der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main vom 02.05.2017.
  3. Anfrage über fragdenstaat.de vom 13.07.2017.
  4. Anfrage einer Leistungsberechtigten nach SGB II aus Frankfurt vom 20.09.2017.

Wurde die erste Anfrage noch komplett ignoriert und danach Auskünfte nachhaltig verweigert, wurde Beschwerde bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eingelegt. Diese teilte am 17.07.2017 mit: „…das Jobcenter Frankfurt am Main hat mir schriftlich mitgeteilt, dass es seine internen Arbeitsanweisungen auf der eigenen Internetpräsenz veröffentlichen wird. Die Veröffentlichung soll bis Mitte August erfolgen. Dies begründete die Behörde damit, dass die Weisungen vorab nochmals überprüft werden sollen. Nach der Veröffentlichung sind die Weisungen i.S.v. § 9 Abs. 3 IFG aus allgemein zugänglicher Quelle beschaffbar, womit Ihrem Antrag genügt wäre. Ob das Jobcenter die Weisungen tatsächlich veröffentlicht hat, werde ich zu gegebener Zeit nachprüfen und das Verfahren erneut aufnehmen…“

Am 11.09.2017 war es dann endlich so weit, die ersten sieben Arbeitsanweisungen wurden veröffentlicht. Inzwischen sind es zwölf, wie ein Blick auf die Homepage des Jobcenters Frankfurt zeigt. Die Inhalte sind eher banal und regeln behördeninterne Umgangs- und Verfahrensweisen. Die für die „KundInnen“ des Jobcenters wichtigen Arbeitsanweisungen im Bezug auf

  1. die Bearbeitung eines Antrags auf Leistungen nach SGB II und die dabei zu beachtenden Fristen,
  2.  den Umgang mit akut mittellosen AntragstellerInnen,
  3.  die Entgegennahme und Bearbeitung von Unterlagen, die AntragstellerInnen persönlich abgeben oder die sie dem Jobcenter zusenden,
  4.  die Prüfung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten (KdU),
  5.  den Umgang mit Wohnraumbeschaffungskosten (Kaution / Wohngenossenschaftsanteil),
  6.  Verfügbarkeit und Nutzung von Dolmetscherdienstleistungen,
  7.  Hausverbotsregelung(en),
  8.  den Ermittlungsdienst des Jobcenters,
  9.  die Tätigkeit der Widerspruchs- bzw. Rechtsbehelfsstelle des Jobcenters
    und die dabei zu beachtenden Fristen

sind nach wie vor nicht veröffentlicht. Mit welchen scheinbar unüberwindlichen organisatorischen und technischen Hindernissen das Jobcenter Frankfurt bei dieser gesetzlichen Aufgabe zu kämpfen hat kann nur erahnt werden.

In einem Schreiben des Jobcenters Frankfurt vom 09.11.2017 an ein Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main wird lediglich zum wiederholten Male mitgeteilt: „… dass das Jobcenter Frankfurt am Main zurzeit dabei ist, sämtliche Arbeitsanweisungen auf Aktualität zu überprüfen bzw. zu überarbeiten und sukzessive zu veröffentlichen. Hierbei wird auch geprüft, welche Arbeitsanweisungen in Zukunft wegfallen können/werden. Aus diesem Grund bitte ich Sie noch um etwas Geduld…“ Zu dieser Auskunft ist festzustellen: Sie erfolgte in gleichem Sinn bereits gegenüber dem Antragsteller, der seine Anfrage über fragdenstaat.de am 13.07.2017 stellte. Er erhielt am 20.07.2017 die Auskunft: „… möchte ich Ihnen mitteilen, dass das Jobcenter Frankfurt am Main zur Zeit sämtliche gültigen internen Weisungen und Arbeitshilfen überarbeitet und diese ab Mitte August 2017 auf seiner Homepage veröffentlichen wird. Es ist vorgesehen, dass bis Ende August 2017 alle Weisungen auf der Homepage des Jobcenter Frankfurt am Main eingestellt sind.“ Ist das Ausdruck von

  • bürokratischer Unfähigkeit,
  • Unwillen oder
  • Ignoranz gegenüber einer zwingenden Rechtsnorm?

 

4 Kommentare

  1. Die können das Spiel doch so lange spielen wie sie wollen und alle 3 Monate nur ganz wenige Weisungen veröffentlichen, oder gibt es einen zeitlichen Ramen?
    Wie kann man den Druck erhöhen als Normalbürger?

    „Siue“ ist ein Tippfehler im Zitat!

  2. Zweifellos hat das Jobcenter viel zu verheimlichen – was ja zu erwarten war! Interessant ist die Dreistigkeit, mit der hinausgezögert wird!
    Ich wünschte, dass Ihr auch in Offenbach eine analoge Forderung zu Frankfurt aufgreift! Dort würde der Widerstand gewiss noch zäher sein!

    Wolfgang Christian
    Ombudsmann der MainArbeit

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