Das Hessische Informationsfreiheitsgesetz hat seinen Namen nicht verdient: Viele Landes- und kommunale Behörden sind weiterhin nicht zu Auskünften verpflichtet

Datenschutzrheinmain/ Mai 2, 2018/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0 comments

Am 26.04.2018 wurde es verabschiedet – am 28.05.2018 soll es in Kraft treten: Das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Trotz vieler Forderungen in den parlamentarischen Beratungen, den Anspruch der BürgerInnen auf Informationsfreiheit und Transparenz staatlichen Handelns zu verbessern: Der Gesetzentwurf von CDU und Grünen passierte den Landtag ohne jede Veränderung.

Wird in § 80 Abs. HDISG noch postuliert „Jeder hat (…) gegenüber öffentlichen Stellen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen“, werden unmittelbar danach in den §§ 81 – 84 HDISG eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen postuliert. Danach besteht u. a. kein Auskunftsanspruch gegenüber

  • Polizei und Verfassungsschutz;
  • Behörden und anderen öffentlichen Stellen der Gemeinden und Landkreise, wenn sie sich nicht per Satzung ausdrücklich dazu selbst verpflichten;
  • Schulen und Hochschulen, wenn es um Forschung, Lehre, Prüfungen und Benotungen geht und
  • den Industrie- und Handelskammern.

Arne Semsrott von der Open Knowledge Foundation Deutschland (OKFN), die die bundesweit aktive Tranzparenzplattform FragDenStaat betreibt, erklärte gegenüber der Hessenschau, „dass Hessen

  • als einziges Bundesland nur die Behörden des Landes zur Auskunft verpflichte, obwohl sich nach den Erfahrungen anderer Länder die allermeisten Auskunftsersuchen an Behörden vor Ort, also der Kommunen richteten;
  • als einziges Bundesland die Polizei komplett von der Auskunftspflicht ausnehme;
  • als einziges Bundesland das Informationsfreiheitsgesetz nicht als eigenständiges Gesetz verabschiedet habe, sondern dem Datenschutzgesetz sozusagen unterordne;
  • den Informationsfreiheitsteil mit gerade mal zehn Paragrafen so kurz fasse wie kein anderes Bundesland.“

Informationsfreiheit für BürgerInnen in Hessen bleibt eingeschränkt – Transparenz staatlichen Handelns in Hessen geht nahe Null!

Die im Bündnis Transparentes Hessen zusammenarbeitenden Organisationen, darunter die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, hatten bereits Mitte März 2018 in einer gemeinsamen Stellungnahme erklärt: „Der Gesetzentwurf zu Datenschutz und Informationsfreiheit… ist in der jetzigen Form völlig unzureichend.“ Detaillierte Kritik am Gesetz(entwurf) übte die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein, die sich mit einer eigenen Stellungnahme zum Gesetzgebungsprozess Anfang März 2018 an der Anhörung im Hessischen Landtag beteiligte.

Auch gemessen an den Anforderungen der Konferenz der Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit, die Ende 2017 Grundsatzpositionen für die Ausgestaltung von Informationsfreiheitsgesetzen veröffentlichte, ist das Hessische Informationsfreiheitsgesetz völlig ungenügend.

Leave a Comment

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*