Darmstadt: Webcam im Hallenbad – so überflüssig wie ein Kropf

Datenschutzrheinmain/ Februar 17, 2015/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz, Videoüberwachung in der Region/ 1Kommentare

webcam jugenstilbad darmstadtAufnahme vom 17.02.2015, 21:14 Uhr – Quelle: http://www.jugendstilbad.de/index.php?id=webcam3&no_cache=1

Durch eine Beschwerde wurde es öffentlich bekannt: Im Darmstädter Jugendstilbad, 2008 neu eröffnet, hängt seit Jahren eine Webcam unter der Decke. Einmal pro Minute wird ein Foto der Webcam auf der Homepage des Bades veröffentlicht.

Eigentümer des Jugendstilbades ist die Stadt Darmstadt. Sie hat es an einen Schwimmbadbetreiber aus Nordrhein-Westfalen verpachtet. Zuständig für Beschwerden ist deshalb der Landesbeauftragte für Datenschutz NRW. Das Darmstädter Echo zitiert in seiner Ausgabe vom 17.02.2015 einen Mitarbeiter der Behörde: „Und das geht so nicht… Auf den ersten Blick ist das rechtlich nicht zulässig… Die schutzwürdigen Interessen Betroffener werden verletzt… Als Badegast will man in der Regel nicht beobachtet werden und sich im Internet wiederfinden.“

Dem Vertreter der Betreiberfirma fiel lt. Darmstädter Echo als Begründung für den Kameraeinsatz nur ein: „Wir haben zweihundertfünfzigtausend Besucher im Jahr. Das sind seit der Eröffnung schon anderthalb Millionen. Jetzt hat sich erstmals einer beschwert…“. Als sei dies ein Argument, um rechtswidriges Verhalten im Nachhinein zu legitimieren.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die im öffentlichen Straßenraum, aber auch in Betrieben, Gaststätten, Kaufhäusern und Sportanlagen nahezu allgegenwärtigen Kameraaugen haben mit ihrem Gewöhnungseffekt leider dazu beigetragen, dass sich nur wenige Menschen auf ihr Recht zur Anonymität und zur informationellen Selbstbestimmung besinnen und die – z. B. durch Beschwerden bei den Datenschutzbeauftragten – auch einfordern.

Update 18.02.2015:

Die Webcam im Darmstädter Jugendstilbad wurde zwischenzeitlich abgeschaltet bzw. die Übertragung der Fotos auf die Homepage eingestellt.

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