Chemnitz: Landesdatenschutzbeauftragter in Sachsen bei Videoüberwachung rechtswidrig ausgebremst?

Datenschutzrheinmain/ Oktober 21, 2018/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 1Kommentare

Diesen Eindruck müssen unvoreingenommene Leser*innen beim Blick in die Leipziger Volkszeitung gewinnen. In der Ausgabe von 19.10.2018 wird unter der Überschrift „Streit um neue Videoüberwachung in der Chemnitzer Innenstadt“ festgestellt: „Beim Landesdatenschutzbeauftragten Andreas Schurig (SPD) liegt das Thema… auf dem Tisch. Zwar war er in die Vordebatten… mit eingebunden. Zuletzt gab es allerdings keine Informationen zum Projekt mehr… Vom Start der Überwachung am 1. Oktober wurden Schurig und Mitarbeiter dann regelrecht überrascht. Auf seine Nachfrage in Chemnitz, wie das Konzept der Überwachung jetzt konkret aussehe und wie die Vertragsdetails zwischen Behörden und technischen Dienstleistern gestaltet sind, gab es erst einmal keine Antworten. Nach und nach wurden zwar einige Unterlagen nachgereicht. Wichtige Details, wer sich beispielsweise um Betroffenenrechte kümmert, sind aber immer noch offen. Zudem sei die noch grundlegendere Frage nach der rechtlichen Absicherung solch umfangreicher Videoüberwachung noch ungeklärt. Der sächsische Datenschutzbeauftragte setzte der Kommune daraufhin bis Freitag ein Ultimatum, die geforderten Unterlagen doch noch nachzuliefern. Theoretisch hat Andreas Schurig bei Nichteinhaltung der Frist auch das Recht, die komplette Datenverarbeitung einstellen zu lassen. Oder anders gesagt: Er kann die Kameras in Chemnitz einfach abschalten lassen…“

1 Kommentar

  1. Der Landesbeauftragte für Datenschutz (LfD) im Bundesland Sachsen, Andreas Schurig, hat sich – lange Zeit – zu wichtigen Themen rund um den Datenschutz sehr zurückgehalten und muss nun feststellen, dass er vom sächsischen Innenministerium und von den nachgeordneten Sicherheitsbehörden nicht ernst genommen bzw. übergangen wird. Andreas Schurig hat gute Gründe mehr Datenschutz im neuen sächsischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) einzufordern, etwa bei der Übermittlung personenbezogener Daten von der Polizei an nichtöffentliche Stellen.

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