Vorratsdatenspeicherung: Schreiben Sie einen Brief an Ihren Provider!
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 22.06.2017 die im Dezember 2015 gesetzlich eingeführte und ab dem 01.07.2017 zu beachtende Pflicht der Telekommunikationsunternehmen, die bei der Nutzung von Telefon- und Internetdiensten anfallenden Verkehrs- und Standortdaten ihrer Nutzer für 10 Wochen, im Fall von Standortdaten für 4 Wochen auf Vorrat zu speichern, auf Antrag eines betroffenen Unternehmens für europarechtswidrig erklärt. Die Entscheidung gilt