Vorratsdatenspeicherung: Schreiben Sie einen Brief an Ihren Provider!

Datenschutzrheinmain/ Juni 24, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, praktische Tipps, Telekommunikations-Überwachung/ 1Kommentare

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 22.06.2017 die im Dezember 2015 gesetzlich eingeführte und ab dem 01.07.2017 zu beachtende Pflicht der Telekommunikationsunternehmen, die bei der Nutzung von Telefon- und Internetdiensten anfallenden Verkehrs- und Standortdaten ihrer Nutzer für 10 Wochen, im Fall von Standortdaten für 4 Wochen auf Vorrat zu speichern, auf Antrag eines betroffenen Unternehmens für europarechtswidrig erklärt. Die Entscheidung gilt zwar formalrechtlich nur für das betroffene Unternehmen, kann aber für andere Unternehmen zum Anlass werden, in gleicher Weise juristisch vorzugehen.

Von verschieden Bürgerrechtsgruppen wurde die Idee geboren, dass Kunden der jeweiligen Unternehmen diese auffordern, auch ihrerseits in gleicher Weise wie das klagende Unternehmen tätig zu werden.

Schreiben Sie einen Brief an Ihren Provider!

Es kostet Sie nur 10 Minuten, 2 Blatt Papier, einen Briefumschlag und Porto i. H. v. 0,70 €!

Aber es kann – wenn Viele dieser Aufforderung folgen – ein wichtiger Beitrag sein, um die Vorratsdatenspeicherung auszuhebeln. Das Muster eines solchen Schreibens finden Sie hier.

Danke an Jens Kubieziel, der die Idee für diese Aktion und ein Musterschreiben auf seiner Homepage veröffentlicht hat.

1 Kommentar

  1. Großes Dankeschön an Euch und an Jens –
    meine Schreiben sind gerade raus :-)

    … und macht weiter so!

    Liebe Grüße
    Frank

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