Verwaltungsgericht Köln: Keine Pflicht für Telekommunikationsunternehmen zur Vorratsdatenspeicherung

Datenschutzrheinmain/ April 20, 2018/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung, Verbraucherdatenschutz, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Mit Urteil vom 20.04.2018 (Aktenzeichen: 9 K 7417/17) hat das Verwaltungsgericht Köln festgestellt, dass die Deutsche Telekom nicht verpflichtet ist, im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung die Telekommunikationsverbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern.   Mit ihrer Klage machte die Deutsche Telekom geltend, für sie bestehe keine Pflicht zur Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten. Die §§ 113a und b Telekommunikationsgesetz (TKG), die diese Speicherpflicht anordnen, seien mit

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Jamaika-Koalitionsverhandlungen: Bürgerrechts-, Journalisten-, Berufs- und Wirtschaftsverbände fordern Ende der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung

Datenschutzrheinmain/ November 1, 2017/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollen in den Jamaika-Koalitionsverhandlungen mit CDU und CSU ein Ende des Gesetzes zur Vorratsspeicherung von Verbindungs-, Standort- und Internetdaten durchsetzen. Das fordern über 20 Bürgerrechts-, Journalisten-, Berufs- und Wirtschaftsverbände in einem Offenen Brief an die Bundesvorsitzenden von FDP und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN. Unter den Organisationen befinden sich auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der eco-Verband

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Vorratsdatenspeicherung: Schreiben Sie einen Brief an Ihren Provider!

Datenschutzrheinmain/ Juni 24, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, praktische Tipps, Telekommunikations-Überwachung/ 1Kommentare

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 22.06.2017 die im Dezember 2015 gesetzlich eingeführte und ab dem 01.07.2017 zu beachtende Pflicht der Telekommunikationsunternehmen, die bei der Nutzung von Telefon- und Internetdiensten anfallenden Verkehrs- und Standortdaten ihrer Nutzer für 10 Wochen, im Fall von Standortdaten für 4 Wochen auf Vorrat zu speichern, auf Antrag eines betroffenen Unternehmens für europarechtswidrig erklärt. Die Entscheidung gilt

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Oberverwaltungsgericht NRW stellt fest: Die im Telekommunikationsgesetz vorgesehene Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht

Datenschutzrheinmain/ Juni 22, 2017/ alle Beiträge, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Die im Dezember 2015 gesetzlich eingeführte und ab dem 1. Juli 2017 zu beachtende Pflicht für die Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die bei der Nutzung von Telefon- und Internetdiensten anfallenden Verkehrs- und Standortdaten ihrer Nutzer für eine begrenzte Zeit von 10 bzw. – im Fall von Standortdaten – 4 Wochen auf Vorrat zu speichern, damit sie im Bedarfsfall den zuständigen

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