Datenschutzrheinmain/ Dezember 21, 2016/ alle Beiträge, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare
Unter der Überschrift „Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung auferlegen„ veröffentlichte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 21.12.2016 eine Pressemitteilung. Darin teilt er mit, dass er auf Grund von zwei Klagen, die ein schwedisches Unternehmen der Telekommunikation und drei britische Staatsbürger angestrengt hattten, zum Ergebnis kam: „Das Unionsrecht untersagt eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von
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