Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung – jetzt unterstützen!

Datenschutzrheinmain/ November 22, 2016/ alle Beiträge, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Am 28.11.2016 wird digitalcourage e. V., vertreten durch den Berliner Rechtsanwalt und Verfassungsrichter Meinhard Starostik und unterstützt von mehr als 28.000 BürgerInnen dieses Landes Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

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Demonstration am 30.05.2015 in Frankfurt

Hintergrund: Ab 1. Juli 2017 müssen alle Telefon- und Kommunikationsanbieter auf Vorrat speichern, wann wer mit wem wo kommuniziert. Das gilt nicht nur für Telefongespräche und SMS, sondern auch für die Internetnutzung – und es betrifft die gesamte Bevölkerung.

Noch bis 24.11.2016 um 24.00 Uhr können auch Sie hier die Verfassungsbeschwerde unterstützen!

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