Deutscher Anwaltverein warnt vor systematischer Videoüberwachung mit Gesichtserkennung
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt vor einem breiten Einsatz von Gesichtserkennungssystemen an Flughäfen und Bahnhöfen. Anlass sind die Pläne des Bundesinnenministeriums, die Kompetenzen der Bundespolizei entsprechend zu erweitern. „Es ist zweifelhaft, ob eine Rechtsgrundlage geschaffen werden kann, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht“, gibt Rechtsanwalt Dr. David Albrecht, Mitglied des DAV-Ausschusses Gefahrenabwehrrecht, zu bedenken. Bereits zum Start des umstrittenen Pilotprojekts