Fluggastdatenspeicherung in Deutschland: 1,2 Millionen Datensätze erfasst – 95.000 automatisierte „Treffer“ – nach manueller Prüfung bleiben 277 übrig – Trefferquote: 0,00023 %
Das ist – in wenigen Zahlen zusammengefasst – die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag zum Thema „Ausbau der Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten„. Mit dem Fluggastdatengesetz (FlugDaG), beschlossen am 06.06.2017, findet seit 2018 eine Speicherung von Fluggastdaten in einer Datenbank des Bundeskriminalamts statt. Dabei werden von den Fluggesellschaften die Fluggastdaten für alle Flüge des Linien-, Charter-