Verwaltungsgericht Hannover verbietet scannen und speichern von Personalausweisen
Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einem Urteil vom 28.11.2013 (AZ: 10 A 5342/11) gegenüber einem Unternehmen der Kfz-Branche ein Verbot des niedersächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen bestätigt. Dieser hatte dem Unternehmen mit Bescheid untersagt, Personalausweise zu scannen und auf firmeneigenen Rechnern zu speichern. Im klagenden Unternehmen war es üblich, die Personalausweise der Fahrer, die Autos abholen und überführen, diesem