Wollen Sie, dass Ihre Bank vom Finanzamt über Ihre Religionszugehörigkeit informiert wird?

Datenschutzrheinmain/ Januar 7, 2014/ alle Beiträge, praktische Tipps, Verbraucherdatenschutz/ 1Kommentare

Nein?

Dann sollten Sie was tun. Warum?

Das Bundeszentralamt für Steuern (http://www.bzst.de/DE/Home/home_node.html) hat am 06.01.2014 folgende Nachricht veröffentlicht: „Die Kirchensteuererhebung wird für den Bereich der Kapitalerträge modernisiert und vereinfacht.“ Einfach so. Und weiter: „Zum Stichtag 1. Januar 2015 wird… ein automatisiertes Verfahren zum Abzug von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge eingerichtet… Das automatisierte Verfahren setzt auf die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen der kirchensteuerrechtlichen Behandlung von Kapitalerträgen auf… Ziel der Neuregelung ist, auch die Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer weitestgehend an der Quelle zu erheben… Der Einbehalt für und die Weiterleitung an die steuererhebende Religionsgemeinschaft erfolgt künftig automatisch. ‚Automatisch‘ bedeutet, dass die Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft nichts weiter veranlassen müssen, um ihren kirchensteuerrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer nachzukommen.“

Denn, so das Bundeszentralamt für Steuern lapidar: Alle zum Steuerabzug vom Kapitalertrag verpflichteten Stellen, z. B. Kreditinstitute, Versicherungen, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften (Abzugsverpflichtete), fragen zur Vorbereitung des automatischen Abzugs der Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Religionszugehörigkeit aller Kunden, Versicherten oder Anteilseigner abAuf Basis der den Abzugsverpflichteten vom Bundeszentralamt für Steuern bereitgestellten Informationen wird dann die auf die Abgeltungsteuer entfallende Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt…. Mit dem neuen Verfahren wird es für die Bürgerinnen und Bürger einfacher, ihren kirchensteuerlichen Pflichten nachzukommen. Außerdem wird die Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer nunmehr zielgerichtet dem Steuergläubiger (z. B. Bistum oder Landeskirche) zugeordnet, der der Steuerpflichtige angehört. Durch die Ausgestaltung des Verfahrens als automatisiertes Abrufverfahren soll der Aufwand für Steuerpflichtige wie auch für Abzugsverpflichte möglichst gering gehalten werden.“ Wie freundlich, dass der Gesetzgeber so unser Wohl im Auge hat.

Aber Ihre Bank erfährt – völlig legal – von einer staatlichen Stelle, ob Sie Katholik („der Papist“); konfessionslos („Igitt; ein Heide, ein Gottesleugner“); Moslem („Vorsicht! Potentieller Terrorist“) Jude, Evangelikal oder was auch immer sind.

Dass dies keinen datenschutzrechtlichen Sturm der Empörung hervorgerufen hat ist vermutlich der Tatsache geschuldet, das das Verfahren erst in den letzten Wochen von den Banken in Rundschreiben, die nicht alle Bankkunden gelesen und manche vielleicht auch nicht verstanden haben, bekannt gemacht wurde.

Die Information des Bundeszentralamts für Steuern können Sie hier im Wortlaut nachlesen: http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kirchensteuer/kirchensteuer_node.html.

Widerspruch gegen dieses Verfahren ist möglich!

Wie?

Sie müssen dem Verfahren formblattmäßig schriftlich widersprechen. Das Formblatt finden Sie hier: http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kirchensteuer/Formulare_und_Links/Formulare_und_Links_node.html; dort dann das Formular Erklärung zum Sperrvermerk” aufrufen. Wenn Sie diese Erklärung abgeben, sind Sie verpflichtet, mit Ihrer jährlichen Steuererklärung zusätzlich die Anlage KAP abzugeben.

1 Kommentar

  1. Oh Gott, erhalte mir meine Konfessionslosigkeit – seitdem habe ich die Welt erst richtig erkannt und festgestellt, wie verlogen sie doch ist !!!

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