Fluggastdatenregister (PNR): EuGH-Urteil beschränkt Massenüberwachung bei Flugreisen
Die massenhafte EU-weite Sammlung und Auswertung von Fluggastdaten ist mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf das „absolut Notwendige“ beschränkt worden. Die EU-Richtlinie 2016/681 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten), die das anlasslose massenhafte Sammeln, Übermitteln und Verarbeiten von Reisedaten vorschreibt, um Terrorismus und schwere Kriminalität vorzubeugen, bleibt aber bestehen. Darüber informiert ein Beitrag auf Netzpolitik.org, der am 21.06.2022