Stellungnahme des Bundesversicherungsamts zur Des-Informationspolitik der GKV und der Krankenkassen und zur weiteren Geltung von Krankenversichertenkarten
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hatte mit Schreiben vom 10.01.2014 das Bundesversicherungsamt, zu dessen Aufgaben die Rechtsaufsicht über die gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegekassen gehört, darum gebeten, seiner Aufsichtspflicht nachzukommen und den GKV-Spitzenverband sowie die einzelnen Krankenkassen dazu anzuhalten, ihren gesetzlichen Auskunfts- und Beratungsverpflichtungen gem. §§ 13 – 15 SGB I nachzukommen; die Versicherten, die über eine über den