Techniker Krankenkasse: Des-Information zur eGk geht 2014 nahtlos weiter!

Datenschutzrheinmain/ Februar 4, 2014/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 1Kommentare

Ein Leser unserer Stellungnahmen zum Thema eGk hat uns in anonymisierter Form seine Korrespondenz mit seiner Krankenkasse, der TK, für Veröffentlichungen zur Verfügung gestellt. Was besonders ins Auge fällt: Auch in einem Schreiben vom 20.01.2014 wird immer noch die wahrheitswidrige Behauptung wiederholt: „Die bisherigen Krankenversichertenkarten sind ab dem 1. Januar 2014 nicht mehr gültig, unabhängig vom aufgedruckten Datum. Ab diesem Zeitpunkt können Leistungen nur noch mit der elektronischen Gesundheitskarte abgerechnet werden. So sehen es die neuen vertraglichen Vereinbarungen der Ärzte mit den Krankenkassen vor“ (siehe B-2014.01.20 von tk anon).

Das Gegenteil ist der Fall! Es gibt eine Vielzahl von Berichten, dass in den Arztpraxen die Krankenversicherungskarten problemlos eingelesen und zur Grundlage für die Abrechnung der ärztlichen Leistungen genutzt werden können. Lediglich in vereinzelten Fällen lehnen Ärzt/inn/en und Sprechstundenhilfen (nicht deren Kartenlesegeräte) –  verwirrt durch die monatelange Desinformationskampagne der GKV und einzelner Krankenkassen – gültige Krankenversicherungskarten als Versicherungsnachweis ab.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat am 01.01.2014 auf ihrer Homepage unmissverständlich festgestellt, dass gültige Krankenversicherungskarten weiter problemlos genutzt werden können: „Telematik – KVK-Daten können weiterhin verarbeitet werden… Die alten KVK sind weiterhin gültig. Moderne Lesegeräte können beide Kartentypen einlesen und die Praxissoftware kann Daten beider Kartentypen verarbeiten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) bereits informiert, dass dies weiterhin sichergestellt werden muss. Die eGK betrifft nur die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen. Sonstige Kostenträger wie die Polizei und die Private Krankenversicherung geben weiterhin KVK aus und keine eGK. Damit die Praxen alle Karten einlesen können, wird die Verarbeitung der KVK-Daten auch künftig durch das PVS unterstützt.“ (siehe http://www.kbv.de/44227.html).

Es ist und bleibt ein Skandal, dass Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) die Desinformationspolitik der GKV und der Krankenkassen ebenso unterstützt wie sein Vorgänger Bahr (FDP). Auch Anfang Februar ist auf der Homepage des BMG noch eine Fehlinformation zur eGk veröffentlicht, wenn auch in deutlich abgeschwächter Form gegenüber früheren Stellungnahmen. So ist z. B. zu lesen: „Seit wann gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte? Der GKV-Spitzenverband informiert darüber, dass ab dem 1. Januar 2014 die elektronische Gesundheitskarte als Nachweis für die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen gilt… Um zu vermeiden, dass es beim Umstellungsprozess von der Krankenversichertenkarte zur elektronischen Gesundheitskarte in den Praxen zu Problemen kommt, hat sich der GKV-Spitzenverband mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung darauf verständigt, dass Ärzte vorübergehend noch die Krankenversichertenkarte akzeptieren können. Sie sind allerdings hierzu nicht verpflichtet. Daher raten der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung den Versicherten, die bisher noch keine elektronische Gesundheitskarte erhalten haben, sich möglichst schnell mit ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen…“ (Quelle: http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/elektronische-gesundheitskarte/fragen-und-antworten.html). Einen solchen „Rat“ sucht man auf der Internetseiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und ihrer Landesvereinigungen (glücklicher Weise!) vergeblich.

Spannend die Frage, warum die aktuellste Information aus dem BMG zur eGk vom 08.01.2014, die noch weit größere Fehler enthielt (Die elektronische Gesundheitskarte) nicht mehr aufrufbar ist, sondern lediglich die bekannte Fehlermeldung „404 Fehler – Seite nicht gefunden“ hervorruft.

1 Kommentar

  1. Es ist erfreulich dass es noch Möglichkeiten gibt die Einführung der eGK zu verzögern, abgesehen davon dass wir alle auf eine vollständige Einstellung der eGK hoffen! Leider gibt es ein schwerwiegendes Problem mit der telematischen Infrastruktur, also dem hinter der elektronischen Gesundheitskarte liegenden informationellem System (TI-System), für das mindestens 8 große Rechenzentren geplant werden. Das Problem liegt in dem Prozess der Datenerhebung der Gesundheitsdaten in den Datenbanken des TI-Systems. Da die erwähnten Kartenleseterminals sowohl den alten Kartentyp als auch die eGK lesen können stellt sich die Frage ab welchem Zeitpunkt und in welchen Situationen genau die erhobenen Daten in den neuen Rechenzentren landen?
    Ohne hier näher auf die sehr umfangreichen technischen Details einzugehen wird klar, dass die Anlage eines Datensatzes für jeden Versicherten, in der Basis eines großen informationellen Systems (eGK/TI-System), die Möglichkeit eröffnet in diesem Sammelbecken (Container) Versichertendaten zu speichern, die über alle möglichen anderen Transportkanäle der Teilnehmer kommen können! Z.B. dadurch dass die alten Karten weiterhin lesbar bleiben, oder Datensätze der Krankenkassen ggf. in das TI-System importiert werden.
    In diesem Szenario würde dann die erfolgreiche Ablehnung der eGK keine große Rolle spielen weil das TI-System, also die Megazentrale aller deutschen Gesundheitsdaten, dennoch in vollem Umfang umgesetzt wird.

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