“Bitte keine Wahlwerbung” – Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünft

Datenschutzrheinmain/ März 6, 2013/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Im Vorfeld der Bundestagswahl am 22. September 2013 weist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern darauf hin, dass die Wahlberechtigten ein Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte zum Zwecke der Wahlwerbung haben. Das Widerspruchrecht gilt auch im Bezug auf die Wahl des Hessischen Landtags.

Näheres siehe unter http://www.datenschutz-mv.de/presse/2013/pm-melde.html.

Für die EinwohnerInnen hessischer Städte und Gemeinden ist hier (Antrag Auskunftsperren) ein Musterformular hinterlegt, das sich auf die Regelungen des Hessischen Meldegesetzes und auf weitere Fallkonstellationen von Übermittlungs- und Auskunftssperren bezieht.

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