Einrichtung von Übermittlungs- und Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG): Der Weitergabe von Daten aus dem Melderegister kann widersprochen werden

Datenschutzrheinmain/ Oktober 7, 2024/ Adresskauf, alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz/ 0Kommentare

Die Weitergabe persönlicher Daten aus dem Melderegister ist grundsätzlich gesetzlich zulässig. In bestimmten Fällen kann dieser Datenweitergabe jedoch widersprochen werden. Ein solcher Antrag muss nicht begründet, aber gegenüber der jeweils zuständigen kommunalem Meldebehörde gestellt werden. Widersprochen werden kann der Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, denen man nicht selbst, aber Familienmitglieder angehören (§ 42 BMG); an Parteien und Wählergruppen (§ 50 BMG),

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Das Bürgeramt Frankfurt und sein „unkonventioneller“ Umgang mit dem Bundesmeldegesetz und dem Datenschutz

Datenschutzrheinmain/ Juni 1, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Regionales/ 0Kommentare

Ein Frankfurter Bürger wandte sich an die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Sein Anliegen: Er hatte unverlangt ein Schreiben des Frankfurter Oberbürgermeisters Peter Feldmann (SPD) erhalten, in dem dieser ihn zur Ehrenamtsmesse der Stadt Frankfurt einlud und ihm mitteilte: „Ich möchte mich deshalb mit Ihnen austauschen, wie Sie das Leben in unserem Frankfurt mitgestalten und wie aktiv Sie im Alter sein

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Erwischt! Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann legt Melderecht zu eigenen Wahlkampf-Zwecken großzügig aus

Datenschutzrheinmain/ Mai 21, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Frankfurter Datenschutzbüro, Regionales/ 0Kommentare

Ein Frankfurter Bürger wandte sich an die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Sein Anliegen: Er hatte unverlangt ein Schreiben des Frankfurter Oberbürgermeisters Peter Feldmann (SPD) erhalten, in dem dieser ihn zur Ehrenamtsmesse der Stadt Frankfurt einlud und ihm mitteilte: „Ich möchte mich deshalb mit Ihnen austauschen, wie Sie das Leben in unserem Frankfurt mitgestalten und wie aktiv Sie im Alter sein

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Meine Meldedaten an Parteien herausgeben? Nein Danke!

Datenschutzrheinmain/ März 22, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, praktische Tipps/ 0Kommentare

Am 24.09.2017 ist Bundestagswahl. Das Bundesmeldegesetz lässt es zu, dass alle Parteien, die zur Wahl antreten, sechs Monate vor dem Wahltermin die Daten von Wahlberechtigten (Name, Anschrift) erfragen und für ihren eigenen Wahlkampf nutzen. Wer dies nicht möchte, kann eine Übermittlungssperre einrichten. Diese kann formlos bei der für den eigenen Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragt werden, wie die Stadt Frankfurt auf

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Erwischt! Stadt Frankfurt legt Melderecht zu eigenen Werbezwecken großzügig aus

Datenschutzrheinmain/ Juni 18, 2015/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Regionales/ 0Kommentare

Vom 02. – 04.07.2015 findet in Frankfurt am Main der 11. Deutsche Seniorentag statt. Das Presse- und Informationsamt der Stadt Frankfurt nahm dies zum Anlass, beim Bürgeramt der Stadt Frankfurt die Adressen aller FrankfurterInnen anzufordern, die 65 Jahre und älter sind. Per Post erhielten diese einen achtseitigen bunten Flyer im Format DIN A 4. Ein Frankfurter, der beim Bürgeramt eine

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Weitergabe von Meldedaten an Parteien – Widerspruch ist möglich

Datenschutzrheinmain/ Dezember 18, 2013/ alle Beiträge/ 0Kommentare

Am 25. Mai 2014 findet die Europawahl statt. In den sechs Monaten vor Wahlen dürfen Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen und Wählergruppen Auskunft über Namen, Vornamen und Anschriften von Wahlberechtigten erhalten. Wer dies nicht wünscht, kann im Melderegister eine Übermittlungssperre gegen die Weitergabe ihrer Daten an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen eintragen lassen. Diese Übermittlungssperre wird auf formlosen

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„Bitte keine Wahlwerbung“ – Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünft

Datenschutzrheinmain/ März 6, 2013/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Im Vorfeld der Bundestagswahl am 22. September 2013 weist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern darauf hin, dass die Wahlberechtigten ein Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte zum Zwecke der Wahlwerbung haben. Das Widerspruchrecht gilt auch im Bezug auf die Wahl des Hessischen Landtags.