Beratungsangebote zum Datenschutz in Hessen müssen ausgeweitet werden

Datenschutzrheinmain/ Januar 26, 2023/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Hessischer Datenschutz, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

Das forderte die datenschutzpolitische Sprecherin der hessischen SPD-Landtagsfraktion, Nadine Gersberg, im Rahmen der Debatte des Hessischen Landtags zum 50. Tätigkeitsbericht des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Mit durchaus missverständlichen Formulierungen. So erklärt Nadine Gersberg: „Datenschutz muss für und nicht gegen die Bevölkerung arbeiten. Die Regelungen sollten handhabbar und durchschaubar sein und darf die Verantwortlichen nicht mit mehr Fragezeichen als Antworten zurücklassen.“ Das wirft Fragen auf, z. B. danach , ob in diesen Sätzen nicht auch das allseits beliebte Datenschutz-Bashing versteckt ist.

Völlig richtig ist dagegen die Feststellung von Gersberg: „Leider ist die Datenschutzbehörde nicht mit ausreichend Personal ausgestattet, um neben der Ahndung von Datenschutzverstößen auch eine ausreichende Beratung auf allen Ebenen zeitnah vornehmen zu können. Die Beratungsbedarfe haben zugenommen und werden zunehmend komplexer, die Personalbelastung in der Behörde nimmt weiter zu.“

Leider ist dieses Problem nicht neu, wird aber von Jahr zu Jahr größer. Das zeigt der Blick in die Arbeitsstatistik des aktuellen Tätigkeitsberichts (dort Abschnitt 19.2 Ergänzende Erläuterungen zu Zahlen und Fakten), sondern auch eine Übersicht über die Jahre 2015 – 2019. In einer (nicht datierten) behördeninternen Ausarbeitung, die der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main vorliegt, wird das Ausmaß der personellen Unterbesetzung der Behörde unmissverständlich deutlich. Hier ein Auszug 

zum Aufgabenzuwachs…

und zum Personalzuwachs

Ein deutliches uns nicht hinnehmbares Missverhältnis!

Dies gilt aber nicht nur für den Bereich des Datenschutzes, sondern auch im Segment Informationsfreiheit, wie einer aktuellen Veröffentlichung von FragDenStaat.de zu entnehmen ist: Mit Abstand am schlechtesten ausgestattet ist die Behörde des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit“, wird darin festgestellt.

Quelle: FragDenStaat.de, Veröffentlichung vom 20.12.2022

Hier hat Hessen mit deutlichem Abstand zum Bund und anderen Bundesländern die „rote Laterne“ erworben: Lediglich 448 Personalstunden standen dem Hessischen Informationsfreiheitsbeauftragten Prof. Alexander Roßnagel 2022 für die Bearbeitung von Anfragen, Beschwerden und Eingaben zur Verfügung. Bei einer 40-Stunden-Woche (lt. § 6 TV-H) hat eine einzige Vollzeitbeschäftigte*r bereits nach elf Wochen und einem Tag, d. h. innerhalb von weniger als drei Monaten, dieses Soll erreicht.

Aus der Arbeitsstatistik Informationsfreiheit im aktuellen Tätigkeitsbericht geht hervor, dass 2021 71 Beschwerden zum Thema Informationsfreiheit eingingen und 52 Beratungen durchgeführt wurden. Pro „Fall“ standen also durchschnittlich nur etwas mehr als 3 ½ Stunden zur Verfügung.


Bleibt abschließend festzustellen:

  • Die eingangs zitierte Feststellung von Nadine Gersberg, wonach die Datenschutzbehörde nicht mit ausreichend Personal ausgestattet“ ist, ist vollkommen zutreffend.
  • Am 08.10.2023 ist Landtagswahl in Hessen. Sollte sich daraus ergeben, dass die SPD Teil einer neuen Regierungskoalition wird, sind die Feststellungen, die aktuell getroffen wurden, hoffentlich nicht vergessen.
  • Den Worten müssen dann Taten folgen.

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