Bayerisches Verfassungsschutzgesetz erlaubt dem Geheimdienst geheimes Denunziantentum
Seit August 2023 darf das bayrische Landesamt für „Verfassungsschutz“ Informationen über von ihm ausgespähte Personen an Arbeitgeber*innen, Vermieter*innen oder andere private Akteure weitergeben. Möglich ist dies immer dann, wenn der Geheimdienst zum Ergebnis kommt, dies sei „zur Verhütung oder Beseitigung sonstiger erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder zur Wahrung schutzwürdiger Interessen des Empfängers“ (Art. 25 Abs. 4 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz – BayVSG) für erforderlich hält. Die Betroffenen können daraufhin den Arbeitsplatz oder die Wohnung verlieren – ohne jemals den Grund dafür zu erfahren: Denn die Datenweitergabe erfolgt geheim.
Gegen die Regelung im bayerischen Verfassungsschutzgesetz haben fünf Klimaaktivist*innen aus Bayern mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Bereits 2022 gab das Bundesverfassungsgericht einer Klage der GFF gegen das BayVSG statt. Bei der anschließenden „Reform“ des Gesetzes veränderte der Bayerische Landtag das Gesetz in vielen Punkten; dabei wurden die ohnehin bereits vagen Voraussetzungen für die Informationsweitergabe an private Stellen noch einmal abgesenkt. Dagegen richtet sich die erneute Verfassungsbeschwerde.
David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator der GFF, erklärte aus diesem Anlass: „Nicht nur, dass der Verfassungsschutz Menschen umfassend überwachen kann. Durch die neue Regelung darf der Inlandsgeheimdienst die gesammelten Daten ohne Kenntnis der Betroffenen an das gesamte private und berufliche Umfeld weitergeben. Er kann dafür sorgen, dass Aktivist*innen ihren Job verlieren oder aus Vereinen ausgeschlossen werden – ohne dass sie von der Intervention des Geheimdienstes erfahren und sich dagegen wehren können. Solche Methoden haben in einer Demokratie nichts zu suchen.“
Weitere Informationen zu dieser Verfassungsbeschwerde finden Sie hier.
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat wiederholt Verfassungsbeschwerden der GFF gegen das hessische Polizeigesetz und das Hessische Verfassungsschutzgesetz begleitet und unterstützt. Sie ruft dazu auf, zur Finanzierung dieser und anderer Verfassungsbeschwerden
die GFF mit Spenden zu unterstützen.
- Nutzen Sie bitte das Spendenformular auf der Webseite der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Dort gibt es auch Informationen zu alternativen Zahlmethoden.
- Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und stellt Spendenbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt aus. Einzelheiten sind hier nachlesbar.
BKA soll heimlich Wohnungen betreten und durchsuchen dürfen
Das Bundesinnenministerium will dem Bundeskriminalamt (BKA) einem Medienbericht zufolge die Befugnis geben, künftig heimlich Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bka-durchsuchungen-heimlich-100.html